Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Volltext

Sie arbeiten beruflich mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Sie sind zum Beispiel

  • Erzieher/in,
  • Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter,
  • Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter,
  • Tagesmutter oder Tagesvater,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in,
  • Hebamme, Arzt/Ärztin

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

Mit Trägern und Einrichtungen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, schließen die Jugendämter Vereinbarungen, die sicherstellen, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.



Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Beratungsstelle Bad Homburg

Benzstraße 11
2.Stock
61352 Bad Homburg vor der Höhe

Zuständige Stelle

Beratungsstelle Königstein

Falkensteiner Straße 16
61462 Königstein

Zuständige Stelle

Beratungsstelle Usingen

Hattsteiner Allee 33
61250 Usingen

Hinweis

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