Bodenrichtwerte Auszug

Zuständig ist:
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon:06431 9105-0
Fax:0611 327605640
E-Mail:info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Internet:http://www.hvbg.hessen.de/

Leistungsbeschreibung

Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:

Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?

Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?

Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.

  • Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Regionale Ergänzung:

Bodenrichtwertkarte

Die Bodenrichtwerte sind im Geoportal Hessen zur Einsicht bereitgestellt (s. Link unten). Eine Bodenrichtwertkarte in ausgedruckter Form kostet eine Gebühr von 60 €. Wenden Sie sich dafür bitte an den unten angebenen Ansprechpartner.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

  • Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
  • Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
  • Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jeden Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
  • Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
  • Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

keine

Urheber

Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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