Jagdschein

Leistungsbeschreibung

Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

  1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
  2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.


Regionale Ergänzung:

Verfahrensablauf

Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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