Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

Leistungsbeschreibung

Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

  • Bewirtschaftung der Liegenschaften
  • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
  • Mietangelegenheiten
  • Pachtangelegenheiten
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
  • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
  • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

Vermietung Bürgerhaus: Frau Simone Färber

Vermietung Altkönighalle mit Jahnstube: Frau Patricia Guidozzi

Liegenschaftsverwaltung: Frau Anika Bodenschatz

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessischer Landkreistag

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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