Baulasten

Durch Erklärung der Eigentumsberechtigten (Einzel- oder Miteigentümer, Begünstigter einer Auflassungsvormerkung, etc.) können mittels Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen (Beispiel: Sicherung einer Zufahrt zu Gunsten eines Nachbargrundstücks). Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Eine Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Dies kann vom Amts wegen oder aufgrund eines Löschungsantrags erfolgen.

Erforderliche Unterlagen (Baulasteintragung)

Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Eine vorhergehende Beratung wird empfohlen.

Im Nachgang erhalten Sie sodann den für Ihre individuelle Baulast erforderlichen konkreten Baulastentext. Für die Eintragung sind gemeinsam mit dem konkreten Text noch folgende Unterlagen/Schritte erforderlich:

  • Grundbuchauszug, Abteilung I und II des zu belastenden Flurstücks – nicht älter als 4 Wochen
  • Sofern die textliche Beschreibung nicht ausreicht: 7-fache Ausfertigung des Kartenauszuges aus der Liegenschaftskarte (amtlicher Lageplan), worin die von der Baulast betroffene Fläche vermessen, farbig schraffiert und mit einem „B“ im Kreis gekennzeichnet sein muss; hiervon ist eine der Karten mit der Erklärung als einheitliche Urkunde zu verbinden (s.u.) sowie 6 Exemplare zusätzlich separat einzureichen
  • Die Unterschrift muss gemäß § 85 Absatz 2 HBO von einem Notar bzw. Ortsgerichtsvorsteher öffentlich beglaubigt, vor der Bauaufsichtsbehörde oder von ihr anerkannt werden

Weitere Unterlagen können, wenn notwendig, nachgefordert werden.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Karten, die zur Baulasterklärung gehören, mit dieser als einheitliche Urkunde verbunden sein müssen. Dies bedeutet, dass bei einem Austausch der Pläne die gesamte Erklärung/Urkunde neu erfolgen muss. Insofern empfehlen wir, eine Beglaubigung der Unterlagen erst dann vorzunehmen, wenn die Baulasterklärung einschließlich der Karte final mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt wurde.

Erforderliche Unterlagen (Baulastenlöschung)

    • Löschungsantrag
  • schriftliche Begründung, warum die Baulast gelöscht werden soll / Nachweis über den Wegfall des öffentlichen Interesses am Fortbestand der Baulast
  • Zustimmung (Unterschrift) des Eigentümers des zu belastenden Flurstückes
  • Zustimmung (Unterschrift) des Eigentümers des begünstigten Flurstückes
  • Eigentumsnachweis für jedes begünstigtes und belastete Flurstück: Grundbuchauszug, Abteilung I und II – nicht älter als 4 Wochen
  • Aktuelle Flurkarte

Weitere Unterlagen können, wenn notwendig, nachgefordert werden.

Zuständigkeit

Den zuständigen Ansprechpartner für Ihre Kommune entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner

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