Ordnungswidrigkeiten
Denkmäler genießen einen hohen Schutz. Verstöße gegen Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes können daher mit Ordnungswidrigkeiten bis zu 500.000,00 EUR im Einzelfall geahndet werden. Diese Bußgelder erfolgen neben bzw. zusätzlich zu etwaigen weiteren ordnungsrechtlichen Anordnungen (z.B. Baueinstellung, Beseitigungs- und Rückbauverfügungen, Nutzungsuntersagung).