Denkmalschutz

Der Denkmalschutz, mithin der Schutz von Kulturdenkmälern, wird im Hochtaunuskreis von der Unteren Denkmalschutzbehörde wahrgenommen. Ausnahmen bilden Denkmäler in Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel, da diese beiden Städte über eigene Denkmalschutzbehörden verfügen.

Die Denkmalschutzbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, darauf zu achten, dass Denkmäler geschützt und erhalten sowie dass Denkmäler bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Dies erfolgt insbesondere durch denkmalrechtliche Genehmigungen sowie Beratungen und Überwachungen / Kontrollen.

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