Genehmigung

Für sämtliche Maßnahmen in oder an einem Kulturdenkmal ist grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Genehmigungserfordernis

Alle Veränderungen – darunter fallen auch Reparaturen, Fassadengestaltung (auch Anstriche), Dachdeckungen, Fenstersanierung / -erneuerung, Einfriedungen, Gartenneugestaltung, Erneuerung der Haustechnik, Werbeanlagen, energetische Sanierung, Bodeneingriffe etc. - an einem denkmalgeschützten Gebäude, an Gesamtanlagen und auch in der Umgebung eines Denkmals sind nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig.

Dies gilt auch, wenn die eigentliche Maßnahme nach den Vorschriften der Hessischen Bauordnung genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungsfrei ist.

Denkmalrechtliche Genehmigungen sind gebührenfrei.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Denkmalschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Baugenehmigung schließt in diesem Fall die denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit ein. Eine separate Denkmalschutzgenehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Dieser ist neben den weiteren einzureichenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Das Antragsformular, in dem die weiteren vorzulegenden Unterlagen benannt sind, finden Sie hier:

Den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung können Sie alternativ auch in digitaler Form einreichen:

Digitaler Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Bitte beachten Sie, dass für den Fall, dass Sie nicht die Verifizierung durch das Nutzerkonto Bund (bundid) durchführen, zusätzlich zum digitalen Antrag immer zusätzlich ein im Original unterschriebenes Exemplar des Antragsformulars bei der Denkmalschutzbehörde einzureichen ist. Das Eingangsdatum des Originals ist für den Fristbeginn entscheidend.

 

Der Beginn sowie die Fertigstellung von genehmigten Maßnahmen sind der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Hierzu sind die Formulare Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsanzeige zu verwenden:

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