Wohnbauförderung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Das Land Hessen hilft bei der Finanzierung privater Neubauprojekte, beim Kauf eines neu errichteten Eigenheimes, beim Bestandserwerb und im sozialen Wohnungsbau. Aus diesem Grund sollten Sie sich ausreichend nach den Förderungsmöglichkeiten und Voraussetzungen erkundigen. 

Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Nachrangig in begründeten Fällen in Haushalten ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung. 

Voraussetzungen

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein, beziehungsweise der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein. 

Mietwohnungsbauförderung

Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert. 

Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches, Außenfassade).

Anträge hierfür können bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden. 

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Liegt das Objekt im Hochtaunuskreis gibt Ihnen die Wohnungsbauförderungsstelle des Hochtaunuskreises gerne weitere Auskunft.

Für Objekte innerhalb des Stadtgebietes Bad Homburg v. d. Höhe ist die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe selbst zuständig. 

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Links

Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen Neubau. Hier geht es zu den Informationen: Hessen Darlehen - Neubau

Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung (Gebrauchtimmobilien) mit einem Hessen-Darlehen Bestandserwerb: Hessen Darlehen - Bestandserwerb


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