Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung bzw. Übersetzung des nationalen Führerscheins. Für Reisen oder Aufenthalte außerhalb Europas wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein Pflicht ist, kann über die jeweilige Botschaft erfragt werden.
Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheins benötigen Sie:
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ihren nationalen Führerschein
- Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Gültiger Reisepass mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis inklusive Kopie des vorgelegten Dokuments
Informationen:
Nach § 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)darf der Internationale Führerschein nur an Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden.
Es ist also bei der Beantragung eines Internationalen Führerscheins ggf. vorher bzw. gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein zu beantragen.
Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)ist 3 Jahre gültig.
Achtung!
Für bestimmte Länder (Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka und Syrien) ist die Ausstellung eines besonderen Internationalen Führerscheins nach Anlage 8c der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
erforderlich. Dieser ist nur ein Jahr gültig. Für länderübergreifende Reisen ist gegebenenfalls die Ausstellung von beiden Internationalen Führerscheinen erforderlich (zwei Anträge).
Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahmen:
Bad Homburg, Friedrichsdorf, Glashütten, und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde (Terminvereinbarung notwendig)
- PDF-Datei: (496 kB)