Kreisstraßen

Öffentliche Straßen sind Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Sie werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingestuft:

  • Autobahnen: Sie dienen dem weiträumigen Schnellverkehr innerhalb der Bundesrepublik (ohne höhengleiche Kreuzungen).
  • Bundesstraßen: Sie dienen dem weiträumigen Verkehr und bilden untereinander und mit den Autobahnen ein weiträumiges Verkehrsnetz.
  • Landesstraßen: Sie bilden untereinander und mit Bundesstraßen ein Verkehrsnetz. Es nimmt die kreisübergreifenden Verkehre auf.
  • Kreisstraßen: Sie dienen dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises.
  • Stadtstraßen beziehungsweise Gemeindestraßen: Sie sind für den innerörtlichen Verkehr innerhalb der Städte und Gemeinden.

Zuständigkeiten für die bauliche Unterhaltung und Erneuerung

  • Für die Autobahnen ist seit dem 01.01.2021 die Bundesrepublik Deutschland direkt zuständig. (siehe Autobahn GmbH)
  • Für die Bundes- und Landesstraßen im Hochtaunuskreis ist Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement in Wiesbaden, Dezernat Rhein-Main, verantwortlich.
  • Die Zuständigkeit für die Kreisstraßen liegt beim Hochtaunuskreis als Straßenbaulastträger.
  • Für die Stadt- und Gemeindestraßen einschließlich der baulichen Nebenanlagen (zum Beispiel Gehwege) an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig. 

Zuständigkeiten für die Kreisstraßen im Hochtaunuskreis

Im Rhein-Main-Gebiet, einer der größten europäischen Mobilitätsdrehscheiben, sind der Individualverkehr und der Öffentliche Verkehr zu einer komplexen Infrastruktur verwoben. Diese Infrastruktur hat die Region zu einem der wettbewerbsfähigsten Standorte für Unternehmensansiedlungen gemacht - ist aber auch eine ständige Herausforderung für die Planer.

Dies gilt besonders für den Hochtaunuskreis, Kernland des Naturparks Taunus, mit seiner unverwechselbaren Landschaft, die wir erhalten wollen. Der Hochtaunuskreis hat dabei nie entweder nur einseitig auf den Öffentlichen Personennahverkehr oder - nicht weniger einseitig - auf den Straßenbau gesetzt. Nur die Mischung aus einem attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr und leistungsfähigen Straßen sichert Mobilität und Flexibilität der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Region.

Bei allen Planungen behalten wir immer das gesamte Verkehrsaufkommen - Schiene und Straße - im Hochtaunuskreis und in der Region im Blick.

Für den Bau und die Unterhaltung der zirka 92 Kilometer Kreisstraßen im Hochtaunuskreis ist der Hochtaunuskreis als Straßenbaulastträger zuständig. Diese Zuständigkeit wurde durch die Vereinbarung zur Übertragung von Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben auf das Land Hessen und somit auf Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement übertragen.

Die Überwachung der Straßenzustände, die Mängelbeseitigung sowie der Winterdienst an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegt insgesamt in der Verantwortung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, mit den für uns vor Ort zuständigen Straßenmeistereien in Usingen und Hofheim.

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