
Transporte mit gefährlichen Gütern (z. B. Chemikalien, Treibstoffe, ätzende Flüssigkeiten, Munition, Benzin u. Ä.) bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung (Fahrwegbestimmung gemäß §§ 7, 35 GGVSEB).
Gemeinsam mit der Polizeidirektion Hochtaunus werden Gefahrgutkontrollen auf der Straße durchgeführt und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Für die Gefahrgutkontrollen auf den Firmen-/Betriebssitzen im Hochtaunuskreis ist der gemeinsame Ordnungsbezirk bei der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zuständig. Diesen erreichen Sie unter .