Gefahrenverhütungsschau
Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen oder andere Gefahr bringende Ereignisse (Vorbeugender Brandschutz) findet in regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt (§15 Abs.1 HBKG).
Sie können Ihren persönlichen Ansprechpartner der Liste entnehmen.