Gefahrenverhütungsschau

Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen oder andere Gefahr bringende Ereignisse (Vorbeugender Brandschutz) findet in regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt (§15 Abs.1 HBKG).

Sie können Ihren persönlichen Ansprechpartner der Liste entnehmen.

Ansprechpartner

Friedrichsdorf

Glashütten

Grävenwiesbach

Königstein

Kronberg

Neu-Anspach

Schmitten

Steinbach

Usingen

Wehrheim

Weilrod

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