KatRetter Ersthelfersystem im Hochtaunuskreis

Ab 2025 wird der Hochtaunuskreis, KatRetter als System zur smartphone-basierten Ersthelferalarmierung einführen. Hiermit wollen wir Menschenleben schützen und die Überlebenschance bei einem Herz-Kreislauf Stillstand erhöhen. Dazu benötigen wir Sie als freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer!
Getreu dem Motto "Herzenssache Hochtaunuskreis - Deine Hilfe macht den Unterschied!" 

Hinweis: Der Versand der Aktivierungslinks erfolgt im Januar 2025 zum Systemstart.
KatRetter - Flächendeckende Ersthelferalarmierung

Bei einem Herz-Kreislauf Stillstand zählt jede Minute. Denn bereits nach etwa 3 bis 5 Minuten ohne Sauerstoffversorgung durch den Blutkreislauf, beginnen die Nervenzellen abzusterben und es kann zu irreversiblen
Schädigungen des Gehirns kommen.

Dauert der Herz-Kreislaufstillstand länger als 8 Minuten an, steigt die Sterblichkeitsrate rapide.
Hier setzt die Laienreanimation an. Ersthelferinnen und Ersthelfer spielen im Bereich der Reanimation eine entscheidende Rolle, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.
Eine Reanimationssituation außerhalb einer Klinik tritt in Deutschland circa 70.000 mal pro Jahr auf!
Mit Eingang des Notrufs 112 werden in Zukunft, neben dem Rettungsdienst auch zusätzlich freiwillige und geschulte
Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Nähe zu einer Reanimation mit alarmiert.
Dazu verwenden wir die smartphone-basierte Lösung über die App KatRetter.
Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder der Ersthelferinnen und Ersthelfer, leiten die Einsatzbearbeiter der
Zentralen Leitstelle, den Meldenden zur Telefon-Reanimation an.

Anmeldung zu Katretter im Hochtaunuskreis

Vielen Dank für Ihr Interesse, als Ersthelferin oder Ersthelfer im Hochtaunuskreis und darüber hinaus mitwirken zu wollen.
So können Sie entscheidend bei der Rettung von Menschenleben mitwirken.
Um sich für KatRetter über den Hochtaunuskreis zu registrieren, nutzen Sie bitte die nachfolgende Online-Anmeldung.


Hinweis: Sie können die Registrierung auch über ihr Smartphone durchführen.
Der Qualifikationsnachweis kann so direkt in der Anmeldung über die Kamera abfotografiert werden.

Der Versand der Aktivierungslinks erfolgt im Januar 2025 zum Systemstart.

Die Mindestqualifikation finden Sie nachfolgend in den Teilnahmevoraussetzungen.
Nachdem wir das vollständig ausgefüllte Formular, zusammen mit einem Qualifikationsnachweis erhalten und geprüft haben, werden Sie weitere Informationen per Mail erhalten.

    • PDF-Datei:

Des Weiteren benötigen Sie die App KatRetter. Diese finden Sie über den nachfolgenden QR Code, in dem App Store ihres Smartphones oder in den nachfolgenden Links für die gängigen Betriebssysteme von Apple und Google/Android.
Die App und die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei!

QR Code Katretter






Voraussetzungen zur Teilnahme am Ersthelfersystem

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Medizinische Ausbildung vorhanden 
    oder
  • Angehöriger einer Feuerwehr/Hilfsorganisation mit Einsatzerfahrung. (Feuerwehrsanitäter/Einsatzsanitäter)
  • Anmeldeformular wurde vollständig ausgefüllt und zusammen mit einem gültigen Qualifikationsnachweis an den
    Hochtaunuskreis gesendet.
  • Die Bereitschaft, sich auch weiterhin mit den gängigen Leitlinien der Reanimation auseinander zu setzen bzw. auch
    weiterhin das Wissen mit Erste Hilfe Kursen oder einem Reanimationstraining aufzufrischen.

Hinweis: Unser Ziel ist es, den Personenkreis ständig zu erweitern, bis auch Helferinnen und Helfer mit einem
Erste-Hilfekurs & Reanimationstraining, welches nicht älter als 1 Jahr ist, daran teilnehmen können.
In der Einführungsphase werden wir mit medizinischem Fachpersonal und Einsatzpersonal mit Einsatzerfahrung starten.
(Feuerwehrsanitäter, Einsatzsanitäter, Sanitätshelfer etc.)

F.A.Q - Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Ersthelfer versichert?

Ja! - Der Versicherungsschutz besteht über die Unfallkasse Hessen.

Kommt es zu einer Alarmierung als Ersthelfer und diese wird angenommen,
wird der juristische Status eines Verwaltungshelfers eingenommen.
Somit besteht der Versicherungsschutz über den Hochtaunuskreis und bei der Unfallkasse Hessen (UKH).
Der Versicherungsschutz endet, nach Einsatzende oder Einsatzabbruch.

Achtung: Kommt es zu einem Wegeunfall, ist nur der direkte Weg versichert.
Wenn man ein Fahrzeug nutzt, ist dieses nicht versichert,
es sollte immer der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad priorisiert werden!
Wegerechte im Sinne der StVO bestehen nicht!

Brauche ich medizinische Ausstattung?

Nein, das wichtigste ist das Drücken!
Die Herzdruckmassage ist die wichtigste Maßnahme der Reanimation.
Dazu beide Hände übereinander auf die Mitte des Brustkorbes legen und mit ausgestreckten Armen,
100 bis 120 mal pro Minute, 5 bis 6 Zentimeter tief drücken.

Müssen Alarmierungen zwingend angenommen werden?

Nein! Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis.
Wenn es keine Zeit oder Möglichkeit zur Unterstützung gibt, kann der Alarm ignoriert werden.
Wichtig ist, dass mit der Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten (z.B. Kinderbetreuung oder dienstliche Pflichten)
vernachlässigt werden dürfen.

Wenn ein Einsatz angenommen wird, soll der Ersthelfer sich unmittelbar zum Einsatzort begeben.
Sollte dies nicht möglich sein (z.B. wegen der Situation vor Ort), wird um eine Dokumentation in der App gebeten.
Außerdem ist es wichtig, das der Einsatz im System abgebrochen wird, damit das System und die Zentrale Leitstelle
wieder einen Helfer suchen können.

Kraftfahrzeuge sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
In jedem Fall gelten weiterhin die Regeln im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung.
Auf keinen Fall dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gefährdet werden.
Der Ersthelfer ist an die Weisungen der Zentralen Leitstelle und regulärer Rettungskräfte gebunden.

Werde ich nur im Hochtaunuskreis alarmiert?

Nein, auch in den Bereichen unserer Partnerleitstellen kann man zu einem Herz-Kreislauf Stillstand hinzu alarmiert werden.
Ziel ist eine bundesweite, flächendeckende Ersthelferalarmierung.
Aktuell gestaltet sich die Vernetzung der unterschiedlichen Anbieter allerdings technisch schwierig. 

Zum Start der App im Hochtaunuskreis wird dies zeitnah mit dem Wetteraukreis möglich sein.
Die personenbezogenen Daten bleiben jederzeit bei dem Landkreis, bei welchem sich registriert wurde.
Sollte es zu einer Einsatzalarmierung im Bereich unserer Partnerlandkreise kommen,
werden nur einsatzrelevante Daten mit diesen geteilt.

Werde ich ständig geortet?

Nein! Erst bei einer Alarmierung über das KATRETTER-System,
erfolgt zunächst eine grobe Ortung aller angemeldeten Smartphones.
Damit wird der Kreis an Smartphones, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, eingegrenzt. In einem zweiten Schritt werden für die zielgenaue Alarmierung nur die Smartphones im Umfeld des Einsatzortes „feingeortet“.

Dazu ist es notwendig, dass die Standortdienste Ihres Smartphones eingeschaltet sind.

Keiner Person ist es möglich, zu sehen wo Sie sich genau befinden.
Kommt es zu einer Feinortung, Alarmierung und Einsatzannahme ist es trotzdem zu keiner Zeit möglich zu sehen,
wo Sie sich zum Zeitpunkt des Alarms befinden. Man weiß nur, dass Sie sich im eingestellten Suchradius befinden.

Sind meine Daten geschützt?

Ja! Sämtliche Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte unbefugte weitergegeben.
Notwendige Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt nach aktuellstem Stand der Technik.

In welchem Suchradius wird alarmiert?

Dies ist komplett unterschiedlich. Die Parametrierung des Suchradius in einer Innenstadt unterscheidet sich von einem
Suchradius im Bereich eines Stadtrandes oder eines Dorfes.
Diese Parameter werden durch den Hochtaunuskreis ausgewertet und gegebenenfalls angepasst.
Der minimale Suchradius leigt bei 750m, der maximale Suchradius beträgt aber maximal 1500m Luftlinie
in Bereich von Dörfern, und 2000m im Bereich des Naturparks.

Darf ich von meinem Einsatz privat berichten?

Nein! Jeder Ersthelfer ist im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verschwiegenheit der ihm im Einsatzfall bekannt gewordenen Informationen gegenüber Dritten verpflichtet.
Eine Anfertigung und Verbreitung von Fotos oder Videos von der Einsatzstelle ist strengstens untersagt!
Sollten Sie Bedarf sehen, über Ihren Einsatz reden zu wollen, können Sie jederzeit Hilfe durch ein Kriseninterventionsteam in Anspruch nehmen.

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