Krankentransport im Hochtaunuskreis

Der Krankentransport mit Einsatzmitteln des Rettungsdienstes, (Qualifizierter Krankentransport) wird durch unsere Leistungserbringer durchgeführt.

Die Koordination des Krankentransportes obliegt der Zentralen Leitstelle des Hochtaunuskreises.

Qualifizierter Krankentransport

Der qualifizierte Krankentransport, sind Fahrten, welche durch Krankentransportwagen (KTW) des Rettungsdienstes durchgeführt werden.

Sie können erforderlich sein, wenn eine medizinische Überwachung über die Fahrzeit notwenig wird, oder eine spezielle medizinische Ausstattung benötigt wird.
Ein weiterer Grund kann auch sein, wenn eine infektiöse Erkrankung wie beispielsweise MRSA oder eine COVID-19 Infektion vorliegt, oder die Ansteckung einer schweren Infektion vermieden werden soll (Umkehrisolation).

Damit ein solcher Transport durchgeführt werden kann, muss dieser von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und in der Regel von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Eine solche Fahrt, kann bei der Zentralen Leitstelle des Hochtaunuskreises, unter der 06172 / 19222 angefordert werden. Eine entsprechende Verordnung muss zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Termingarantie hier nie gegeben werden kann. Die Fahrzeuge des qualifizierten Krankentransportes sind ebenfalls in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden.
Akute Notfälle sind nie planbar und werden immer priorisiert behandelt.

Krankenfahrten

Krankenfahrten sind Fahrten, welche neben Liegendtaxen, Fahrzeugen mit behindertengerechter Ausstattung zur Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern,
auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Fahrzeugen, Mietfahrzeugen oder Taxen durchgeführt werden können.

Diese Fahrten werden ebenfalls von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.

Sie werden von privaten Krankenfahrdiensten oder auch Taxifahrdiensten durchgeführt. Die Zentrale Leitstelle koordiniert diese Fahrten nicht.


  1. Muster Verordnungsformular Krankentransport

    Dies ist ein Muster einer Verordnung einer Krankenbeförderung.
    Um die Fahrt mit einem Qualifizierten Krankentransport durchführen zu können, muss unter Punkt 3, Art und Ausstattung der Beförderung, KTW angekreuzt sein. Ebenfalls ist eine Begründung notwenig, weshalb die Fahrt unter medizinischer Betreuung oder besonderer Ausstattung rechtfertigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an einen Krankenfahrdienst.

    © Kassenärztliche Bundesvereinigung

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