Jugendhilfe im Strafverfahren

Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen


Die Jugendhilfe in Strafsachen/ Jugendgerichtshilfe wird von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen geleistet.
Wir beraten und unterstützen Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-20 Jahren vor, während und nach eines Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahrens.
Wir informieren über das Strafverfahren und seine möglichen Folgen, erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten und haben im Jugendgerichtsverfahren ein Mitspracherecht.
Erzieherische und soziale Gesichtspunkte werden in die gerichtlichen, sowie außergerichtlichen Verfahren eingebracht und haben Einfluss auf die Entscheidungen der Justiz. Pädagogische Weisungen und Auflagen werden von uns vermittelt und überwacht.
Wir beraten die jungen Menschen und die Sorgeberechtigten und vermitteln Hilfen und unterstützende Angebote.
Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag und die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind im § 52 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe und im § 38 des Jugendgerichtshilfegesetzes definiert.

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet den Geschädigten und Beschuldigten einer Straftat die Möglichkeit, den Konflikt und die Folgen der Tat miteinander aufzuarbeiten.

Mithilfe von uns als allparteiliche Vermittlerinnen und ausgebildete Konfliktschlichterinnen, können mit den Beteiligten (Beschuldigte sowie Geschädigte) Lösungen der Konfliktregelung gefunden werden.

 

Ziele und Ergebnisse eines Täter-Opfer-Ausgleichs können sein:

 

  • Eine Aufarbeitung des Tatgeschehens
  • Abschließen mit dem Erlebten
  • Erarbeitung einer verbindlichen Konfliktregelung
  • Materielle Vereinbarungen
  • Andere Formen der Wiedergutmachung
  • Übernahme von Verantwortung
  • Selbstreflektion
  • Aussprache und Zuhören im geschützten Rahmen
  • Wiederherstellung von Gerechtigkeit
  • Verständnis
  • Fairer Dialog

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird entweder von den Beteiligten selbst, der Staatsanwaltschaft oder einem Jugendgericht angeregt.

 

Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenlos.


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