Sonstige Zuständigkeiten

Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde sind wir für folgende Rechtsgebiete zuständig:

  • Zweckbindung von Sozialwohnungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz,
  • Lotteriewesen
  • die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten und der Betrieb von Spielhallen
  • Hessisches Ladenöffnungsgesetz

Für folgende Aufgabenbereiche sind wir direkt zuständig: 

  • Für das Versammlungswesen ist unsere Zuständigkeit auch für Gemeinden unter 7.500 Einwohnern gegeben. Dies sind zur Zeit Glashütten, Grävenwiesbach und Weilrod
  • Die Kurorte im Kreisgebiet können beantragen, dass an ausgewählten Sonn-und Feiertagen bestimmte Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, dies setzt das Landratsamt fest
  • Ausländervereine und ausländische Vereinen sind verpflichtet ihre Anmeldepflichten nach § 19 Vereinsgesetz zu erfüllen. Diese Meldungen sind dem Landratsamt einzureichen
  • Wirtschaftliche Vereine werden durch den Kreis genehmigt
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG: Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn für die Vermietung von Räumen zum Wohnen unangemessen hohe Entgelte gefordert oder genommen werden. Unangemessen hoch sind die Entgelte, wenn die üblichen Entgelte vergleichbarer Räumen um mehr als 20 % übersteigen.
  • Wir erteilen die Genehmigung für eine Ausspielung oder Lotterie, wenn das Spielkapital 6.000 Euro übersteigt. Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Die Zuständigkeiten sind in § 16 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) geregelt. Jedes öffentliche Glücksspiel ohne diese Erlaubnis ist nicht nur verboten, sondern auch strafbar (§§ 284, 287 StGB). Während das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig für die Untersagung unerlaubtem Glücksspiels und der Werbung hierfür sowie für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 18 HGlüG ist, liegt unsere Zuständigkeit in der Untersagung unerlaubter Wettvermittlungsstellen sowie der Werbung hierfür.
  • Die Kriegsgräber und jüdischen Friedhöfe werden durch die Kommunen gepflegt, das Landratsamt überprüft für das Regierungspräsidium Darmstadt den Pflegezustand. Für Fragen erreichen Sie den zuständigen Sachbearbeiter unter Tel. 06172-999 4845.
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