Abfallwirtschaft & Entsorgung

Das öffentlich-rechtliche Abfallbeseitigungssystem nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz wird durch die Landkreise, Kommunen und das Duale System Deutschland GmbH wahrgenommen.

Abfallwirtschaft

Die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises ist als örtlich rechtlicher Entsorgungsträger für die Verwertung und Beseitigung (Entsorgung) der im Kreisgebiet anfallenden Abfälle zuständig. Der zuständige Fachbereich in der Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises koordiniert diese Entsorgungsaufgaben mit seinen Partnern. Das operative Geschäft wird von verschiedenen Abfallgesellschaften durchgeführt.

Die Einsammlung der Abfälle (Hausmüll und Bioabfall) erfolgt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Sonderabfall wird im Rahmen einer Sonder-Kleinmengen-Sammlung erfasst. Weitere wichtige Hinweise zur Sonderabfall-Kleinmengen-Sammlung sind auf der Rhein-Main-Abfall-Webseite und bei dem zuständigen Abfallberater Ihrer Stadt oder Gemeinde zu finden.

Die Sammlung, Entsorgung beziehungsweise Verwertung von Verpackungsabfällen (Grüner Punkt) erfolgt durch Duales System Deutschland GmbH. Dazu zählen Umverpackungen (Gelber Sack), Papier und Pappe (Altpapiersammlung) und die Einweg-Glasverpackungen (Altglassammlung).

Informationen zum Thema Abfall, Sammlung, Termine und so weiter erfahren Sie vor Ort beim jeweiligen Abfallberater Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde.

Abfallberatung

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?

Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise beziehungsweise die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

An wen muss ich mich wenden?

An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise beziehungsweise die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • Abfallberatung
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Was sollte ich noch wissen?

Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

Abfallwirtschaft - Angebote:

  • Vollzug der Entsorgungspflicht
  • Vorbereitung von Gremienbeschlüssen sowie Sitzungen des Aufsichtsbeirates und der Gesellschafterversammlung der Rhein-Main Abfall GmbH
  • Durchführung von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Abstimmung mit der Rhein-Main Abfall GmbH
  • Planungen im Bereich der Abfallentsorgung
  • allgemeine Beratungen

Abfallsatzung

Vierte Satzung zur Änderung Abfallsatzung vom 19.12.2016 (Geltung ab 01.01.2023)

Abfallsatzung vom 19.12.2016 unter Berücksichtigung der Vierten Änderungssatzung (Geltung ab 01.01.2023)


Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Gesetz über kommunale Abgaben

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