Jagd & Fischerei

Im Bereich des Jagd- und Fischereirechts stehen wir Ihnen mit Informationen zu Jagdangelegenheiten, für die Erteilung von Jagdscheinen sowie für die Durchführung von Fischerprüfungen zur Verfügung.

Jagd

Jagdschein beantragen & verlängern

Als Untere Jagdbehörde ist der Hochtaunuskreis Ansprechpartner für Jagdscheininhaber und angehende Jäger bei der Erteilung von Jagdscheinen und deren Verlängerung.

Um entsprechende Tages-, Jahres-, Drei-Jahres- oder Jugendjagdscheine ausstellen zu können müssen der Behörde folgende Unterlagen für die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgelegt werden:

Bei der Abholung Ihres Jagdscheines bringen Sie bitte folgenden Unterlagen mit:

  • Versicherungsnachweis (Jagdhaftpflichtversicherung)
  • Foto (sofern ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss)
Hochtaunuskreis - FB 60.00 Umwelt, Natur und Bauleitplanung

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Jagdangelegenheiten

Bei allgemeinen Fragen zur Jagd, zu Jagdrevieren, der Reviergestaltung oder jagdbaren Wildarten und etwaigen Abschussvorgaben steht die Untere Jagdbehörde Bürgern und Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Untere Jagdbehörde hat die Aufgabe, die Jagd als nachhaltige Nutzung der Natur zu ordnen.

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Wildunfälle

Bei einem Unfall mit Beteiligung von Wildtieren ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um angefahrenen Tieren unnötige Qualen zu ersparen und auch versicherungstechnische Aspekte im Nachhinein problemlos abwickeln zu können.

Kontaktieren Sie daher bei Eintreten eines Wildunfalls umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle, damit diese den jeweiligen Jagdpächter informieren kann. Fassen Sie tote Tiere nicht ohne Handschuhe an und halten Sie sich von noch lebenden Tieren fern. Polizei bzw. Jagdpächter können Ihnen auch eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie später für Ihre Versicherung benötigen.

Wildschäden

Als Wildschäden bezeichnet man die von Wildtieren in der Kulturlandschaft angerichteten Schäden, die zu einer Beeinträchtigung forst-, fischerei- und landwirtschaftlich genutzter Flächen führen. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass Wildschweine in Maisäcker eindringen oder Rehwild in Weizenfeldern äst.

Um die dabei entstehenden wirtschaftlichen Schäden auszugleichen, können sogenannte Wildschadensschätzer die Schäden begutachten und die anfallenden Kosten von der Jagdgenossenschaft beglichen werden. Wichtig ist hierbei, dass die Schäden an landwirtschaftlichen Flächen innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung gemeldet werden. Im Regelfall finden sich die Wildschadensschätzer bei den Kommunalverwaltungen vor Ort bzw. sind diese dort bekannt.

Fischerei

Fischereischein

Nach bestandener Fischerprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit dem Sie berechtigt sind einen Fischereischein zu erwerben. Fischereischeine werden von der Kommunalverwaltung Ihrer jeweiligen Heimatstadt bzw. -gemeinde ausgestellt.

Fischerprüfung

Als Untere Fischereibehörde bietet der Hochtaunuskreis in der Regel zweimal jährlich die Möglichkeit, an einer Fischerprüfung zur Erlangung eines Fischereischeins teilzunehmen. Hierzu bedarf es vorab der Absolvierung eines Kurses zur Erlangung der erforderlichen fachlichen Qualifikation.

Die Kurse werden vom Verband Hessischer Fischer e. V. als Präsenz- oder Onlinekurse angeboten. Nähere Information hierzu finden sich auf der Homepage des Verbandes.

Die jeweiligen Termine der Fischerprüfung werden dort ebenfalls bekanntgegeben oder können bei der Unteren Fischereibehörde erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass aus Kapazitätsgründen nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zu den Prüfungen zugelassen werden kann und Bürger des Hochtaunuskreises hierbei Vorrang genießen.

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