EU und EWR Führerscheine

EU/EWR-Fahrerlaubnisse (EWR=Island, Norwegen, Liechtenstein)
Inhaber einer EU/EWR-Fahrerlaubnis sind nicht dazu verpflichtet, ihren Führerschein umzuschreiben, da dieser in der Regel in vollem Umfang im Bundesgebiet gültig ist. Eine Umschreibung ist jedoch erforderlich, falls der EU/EWR-Führerschein nur befristet gültig ist.

Falls der EU-Führerschein auf der Grundlage eines anderen ausländischen Führerscheins ausgestellt wurde, kann unter Umständen die Ablage einer Fahrprüfung erforderlich sein. Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie hier.

Inhaber von EU/EWR-Fahrerlaubnissen benötigen keine Übersetzung (Ausnahme: ältere Führerscheine aus Griechenland). Außerdem können EU/EWR-Fahrerlaubnisse auch nach Ablauf der Gültigkeit umgeschrieben werden.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit den vollständigen Antragsunterlagen erforderlich.

Bei Antragstellung müssen immer folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis inkl. Kopie des Dokuments
  • Gültiger EU-Führerschein im Original

Bei gleichzeitiger Verlängerung der Klassen C oder D zusätzlich erforderliche Unterlagen:

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Führerschein-Verordnung (FeV)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Führerschein-Verordnung (FeV)

Gebühren: 36,30 - 37,10 €

Allgemeine Informationen:

Merkblatt des Bundesministeriums in den Sprachen englisch, französisch, spanisch, russisch, arabisch und chinesisch
Falls die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrscht wird, sollte bei Antragstellung ein Dolmetscher mitgebracht werden!

Lernführerscheine können nicht umgeschrieben werden!!!

Hinweis:

Die EU-Fahrerlaubnis ist bei der Aushändigung/Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis abzugeben!!!

Der Führerschein wird über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Ausstellungsstaat zurückgesandt.


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