Verlängerung

Wer einen Bus- oder LKW-Führerschein besitzt, muss diesen in regelmäßigen Abständen verlängern lassen.
Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C, D1 und D (Kfz über 3,5 t und Busse) nicht mehr unbefristet gültig, sondern werden für 5 Jahre ausgestellt.

Ausnahmen:
Besitzstandswahrung für Inhaber der Altklassen 2 und 3: hier sind die Klassen C1 und C1E unbefristet gültig und die Klasse CE79 (Sonderklasse) sowie die Klassen C und CE bis zum 50. Lebensjahr.

Besitzstandwahrung für Inhaber der Klassen C1 und C1E bei Erwerb bis zum 27.12.2016: in diesen Fällen sind die Klassen bis zum 50. Lebensjahr gültig.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit den vollständigen Antragsunterlagen erforderlich.

Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen für eine Verlängerung:
Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischer Aufenthaltstitel  (eAT) oder gültiger Personalausweis
Ärztliches Gutachten nach der Anlage 5 Nr. 1 der FeV
Augenärztliches Gutachten nach der Anlage 6 der FeV
Originalführerschein
Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde und es sich noch nicht um einen Kartenführerschein handelt


Zusätzlich für die Verlängerung eines Busführerscheins (D1, D):
Ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart „O-einfach“ (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
Leistungsgutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV, wenn man bei Antragstellung das 50. Lebensjahr überschritten hat oder in den nächsten 5 Jahren überschreitet oder die Fahrerlaubnis bei Antragstellung bereits abgelaufen ist


Berufskraftfahrer, die bereits eine Weiterbildung absolviert haben, legen zusätzlich vor:


Nachweis über die abgeschlossene Weiterbildung (35 Stunden à 60 min), Vorlage sog. „Module“


Gebühren:

43,90 €

28,60 € zusätzlich bei Einreichung der Weiterbildungsnachweise

Informationen:
Diese Fahrerlaubnisklassen werden für 5 Jahre ausgestellt

Ausnahme Klasse D1/D:

wenn das 50. Lebensjahr in den nächsten 5 Jahren überschritten und kein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Faherlaubnis-Verordnung (FeV) vorgelegt wird, kann die Fahrerlaubnis nur bis zum 50. Geburtstag verlängert werden.

Es soll damit gewährleistet sein, dass Personen, die diese Fahrzeuge führen, nachweisen, dass sie körperlich dazu auch weiterhin in der Lage sind. Dies geschieht durch die Vorlage von ärztlichen und augenärztlichen Gutachten, wie sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschrieben sind.

Den Antrag auf Verlängerung stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises im Landratsamt.

Ausnahme bei Verlängerung der Klassen C und CE (LKW):

Diesen Antrag können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Usingen stellen, sofern dort Ihr Hauptwohnsitz ist.



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