Datum: 11.07.2025

Anhaltende Trockenheit: Wasserentnahme aus Bächen, Teichen und Seen verboten


Der Hochtaunuskreis hat für alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen verbietet. Diese Verfügung gilt bis zum
30. November 2025 oder bis auf Widerruf. Davon ausgenommen ist lediglich das Tränken von Weidevieh.

Auch Eigentümern und Nutzungsberechtigten, die an Gewässer angrenzende Grundstücke besitzen, ist eine Wasserentnahme untersagt. Ausnahmegenehmigungen können von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erteilt werden, sofern stichhaltige Gründe dafür vorliegen.

Erster Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent Thorsten Schorr erläutert die Verfügung: „Seit Monaten hat es viel zu wenig geregnet. Die Bäche im Hochtaunuskreis führen daher nur noch wenig oder gar kein Wasser. Eine Änderung der Lage ist derzeit auch nicht absehbar. Die niedrigen Pegelstände können sich wiederum nachhaltig auf den Naturhaushalt auswirken. Diese Gefahr würde durch eine zusätzliche Wasserentnahme noch verstärkt. Das gilt es zu verhindern.“

Thomas Golla, Fachbereichsleiter der Unteren Wasserbehörde, betont: „Wir haben die Wasserentnahme untersagt, um die Tier- und Pflanzenwelt in und an Gewässern zu schützen. Jede weitere Entnahme wirkt sich negativ auf das Ökosystem aus, das zum Wohl der Allgemeinheit geschützt und erhalten werden muss.“

Die aktuellen Pegelstände können online auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter dem Link https://www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb2/ eingesehen werden.

Der Landkreis bittet die Bürgerinnen und Bürger, nachhaltig und sparsam mit den vorhandenen Wasserressourcen umzugehen.

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