Online-Antrag
Willkommen beim digitalen Online-Antrag. Hier können Sie sowohl einen erstmaligen Antrag stellen als auch Folgeanträge. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Antrag einfach und effizient stellen können, welche Vorteile die Nutzung der Bund-ID bietet und wie Sie Ihre Unterlagen sicher hochladen können.
Wohnzimmer statt Wartezimmer
Wir empfehlen Ihnen, als vorrangige Möglichkeit zur Antragstellung den Online-Antrag zu nutzen. Es ist eine Schritt-für-Schritt-Lösung. Beim Online-Antrag werden schon bei der Eingabe Ihre Angaben automatisch auf Plausibilität überprüft. Sie werden inhaltlich durch die Themen und Fragen zu allen Personen in Ihrem Haushalt geführt.
Der Vorgang kann unterbrochen werden. Sie können den Zwischenstand speichern und später komplettieren. Nachweise können an passender Stelle als Bild oder PDF geladen werden.
Den Online-Antrag gibt es aktuell auf Deutsch und Ukrainisch und bald auch in anderen Sprachen.
Die beste und komfortabelste Möglichkeit für Sie ist, den Online-Antrag mit der Einstiegsmöglichkeit durch die Bund-ID zu nutzen. Hierfür benötigen Sie nur einen digitalen Ausweis + die Ausweis-App auf ihrem NFC-fähigen Smartphone oder Tablet. Sie können frei entscheiden, ob Sie den Online-Antrag auf diesem Gerät ausfüllen oder in Kombination mit einem stationären PC.
Hinweis: Für Ihre Dokumentationen bitten wir Sie, die Unterlagen nach Antragstellung abzuspeichern oder auszudrucken.
Informationen zur Ausweis-App und die Möglichkeit die passende Version für Ihr Gerät zu laden, finden Sie hier.
Digitaler Weiterbewillungsantrag / Veränderungsmitteilung
Bürgergeld für einen Monat: Wenn Sie Bürgergeld nur für einen Monat beantragen wollen, z.B. wegen der Heizkosten-Jahresrechnung, steht technisch noch keine Online-Beantragung zur Verfügung. Sie müssen daher einen vollständigen PDF Antrag mit Anlagen ausfüllen und einreichen. Alle erforderlichen Dokumente finden weiter unten.
Digitale Ausweise
Als digitale Ausweise können Sie für die Bund-ID Funktion alle Ausweise mit diesem Logo auf der Rückseite nutzen:
- Deutsche Staatsbürger können ihren Personalausweis nutzen. Alle zurzeit gültigen Personalausweise haben diese technische Funktion. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion bislang nicht genutzt haben sollten, kann diese nachträglich problemlos aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt über das Bürgeramt an Ihrem Wohnort.
- Unionsbürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Bürger der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen grundsätzlich keine Aufenthaltsgenehmigung oder einen sonstigen Aufenthaltstitel. Daher können sie für elektronische Rechtsgeschäfte und als zusätzlichen Ausweis im Inland eine eID-Karte beantragen. Bei der eID-Karte ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Die eID-Karte kann beim Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragt werden.
- Alle anderen ausländischen Staatsbürger können ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nutzen.
Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden an Ihrem Wohnort finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.
Wenn Sie die Bund-ID nicht nutzen wollen, besteht die Möglichkeit den Online-Antrag durch die Manuelle Eingabe zu nutzen. Diese Möglichkeit ist für Sie weniger komfortabel und Ihr Antrag wird erst nach einer Authentifizierung bearbeitet. Hierbei wird Ihre Unterschrift zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben auf allen Fragebögen benötigt.
Die Eingabe Ihrer Daten erfolgt bei allen Themen und Fragen in gleicher Weise wie mit Bund-ID.
Durch den Authentifizierungsprozess können zeitliche Verzögerungen entstehen.
Nutzen Sie den Online-Antrag bequem von Zuhause aus
Gleich, ob mit Bund-ID oder mit Manueller Eingabe gilt: Wenn Sie den Online-Antrag komplettieren und an das Kommunale Jobcenter absenden, ist Ihr Antrag fristwahrend. Sie erhalten eine eindeutige Antrags-ID für den Vorgang, gleich ob Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen wollen oder bereits eine Kundennummer beim Jobcenter haben und einen Folgeantrag stellen. Sie können später verfügbare Unterlagen selbstverständlich nachreichen und Bezug auf Ihren Online-Antrag nehmen.
Sollten die beigefügten Unterlagen an einer Stelle inhaltlich nicht ausreichen, wird das Jobcenter Sie anschreiben und informieren, welche Nachweise noch benötigt werden. Eine Entscheidung über den gestellten Antrag erfolgt erst dann, wenn alle Fragen und Leistungsvoraussetzungen abgeklärt und die dazugehörigen Nachweise komplettiert sind.