Antrag auf eine Baugenehmigung stellen

Volltext

Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen. 


Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben. 

Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein. 

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.



Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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