Denkmalgeschützte Gesamtanlagen - Veränderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen weitgehend zu erhalten. Für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.*

Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, deren Erscheinungsbild zu erhalten ein besonderes öffentliches Interesse darstellt. Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder.

Bei beabsichtigten Veränderungen an dem geschützten Bild einer Gesamtanlage benötigen Sie die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.


Regionale Ergänzung:

Fachlich freigegeben am

28.01.2013

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Hinweis

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