Infektionsschutz

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Vielzahl von Infektionskrankheiten meldepflichtig.

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Der feststellende oder leitende Arzt und die Leiter von Untersuchungsstellen und Gemeinschaftsunterkünften, sind zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Im Rahmen einer Ermittlung werden der Krankheitsverlauf, Ursachen, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit in Erfahrung gebracht. Die betroffenen Personen werden entsprechend ihrer Erkrankung über weitere Verhaltensmaßregeln beraten. Weiter können Ermittlungsergebnisse zu Maßnahmen wie z.B. Tätigkeitsverboten, Überprüfungen von Lebensmittelbetrieben usw. führen. Unabhängig von Erkrankungen werden Auskünfte über Infektionserkrankungen hinsichtlich Infektionsverhütung erteilt.

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz)

Gemäß Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.

Was wird benötigt?

gültiger Personalausweis/Reisepass/Identitätsnachweis

Gebühren bzw. Kosten:

Belehrung inkl. gesiegelter Bescheinigung 29€
Zweitschrift der Bescheinigung 12€

Information:

Die Belehrung findet jeden Dienstag um 09:00 Uhr und um 14:00 Uhr statt. Da organisatorische Maßnahmen (Gebührenzahlung, Identitätsprüfung) Zeit brauchen, ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer 30 Minuten vor dem eigentlichen Belehrungstermin beim BürgerInfoService (BIS) im Haus 3, Erdgeschoss, einfinden. Eine Terminvereinbarung, bzw. eine Terminabsage ist zwingend erforderlich.

Einen Termin erhalten Sie unter: 06172/999-0

Weitere Informationen zur Belehrung:

Belehrung

Weitere Informationen und RKI-Ratgeber für Ärzte erhalten Sie unter:

Robert-Koch-Institut

Merkblätter (auch in verschiedenen Sprachen):

Erregersteckbriefe

Meldebögen:

Kontakt

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss
Gesundheitsamt

Gesundheitsdienste

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

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