Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Leistungsbeschreibung

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?
Sie sind z.B.

  • Erzieher/in,
  • Tagesmutter oder Tagesvater, Lehrerin oder Lehrer,
  • Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in,
  • Hebamme, Arzt/Ärztin
  • Fußballtrainer oder Übungsleiter in einem anderen Verein,
  • Ausbilder oder Kollegin/Kollege von Jugendlichen

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.
 


Regionale Ergänzung:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Jugendamt Hochtaunuskreis

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Hinweis

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