Datum: 23.12.2021

3G-Regel für Besucher des Landratsamtes ab 3. Januar 2022

Für alle Besucher*innen des Landratsamtes gilt ab Montag, 3. Januar 2022, die 3G-Regel. Wer das Gebäude des Landratsamtes betreten möchte, muss am zentralen Eingang des Hauses 3 nachweisen, dass er gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder getestet ist. Dies gilt auch für alle Außenstellen. Es ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen. Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, wobei immer der Zeitpunkt des Tests maßgeblich ist und nicht derjenige der Er-gebnisübermittlung. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Personen, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können oder wollen, sind aufgefordert, ihr Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online zu erledigen. Die 3G-Regel gilt für alle Termine, auch wenn diese schon vor längerer Zeit vereinbart wurden.

„Leider spitzt sich die Coronalage mit der Omikron-Variante weiter zu. Für unsere Besucher*innen gilt daher künftig ebenso 3G, wie bereits für die Beschäftigten. Um sowohl die Besucher*innen und als auch die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zu schützen, ist es unerlässlich, dass wir die 3G-Regelung konsequent umsetzen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Thorsten Schorr.

Innerhalb der Verwaltungsgebäude gilt weiterhin eine FFP2-Maksenpflicht, unabhängig vom jeweiligen Status. Besu-cher*innen die keine entsprechende FFP2-Maske besitzen, be-kommen eine entsprechende Maske durch die Kreisverwaltung am Eingang zur Verfügung gestellt.

Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes unter www.hochtaunuskreis.de zu entnehmen oder können beim BürgerInfoService unter 06172/999-0 erfragt werden. Die Ausländerbehörde bietet auf der Webseite die Möglichkeit eines Rückrufs an. Für KFZ-Zulassungs- oder Führer-scheinangelegenheiten steht die gewohnte Online-Terminbuchung unter https://www.hochtaunuskreis.de/Aktuelles/Online-Termine-KFZ-und-Führerscheinstelle/ zur Verfügung.

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