Datum: 05.05.2023

Jugendschöffen gesucht

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden Jugendschöffen aus dem Hochtaunuskreis gesucht, die bei dem Landgericht (Jugendkammer) oder dem Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Frankfurt am Main an der Seite von Berufsrichtern in Jugendstrafsachen mitentscheiden möchten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich für das Amt des Jugendschöffen im Landratsamt des Hochtaunuskreises bewerben. „Um dieses verantwortungsvolle und interessante Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis und soziale Kompetenz sind hingegen von großer Bedeutung“, erklärt Landrat Ulrich Krebs. Die Jugendschöffen werden auf Vorschlag des beim Hochtaunuskreis angesiedelten Jugendhilfeausschusses von den in den Amtsgerichtsbezirken Bad Homburg und Königstein gebildeten Schöffenwahlausschüssen gewählt.

Bewerben können sich Interessierte, die in den Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises mit Ausnahme von Bad Homburg wohnen. Personen mit Wohnsitz in Bad Homburg wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung. Jugendschöffe kann werden, wer am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Erzieherische Erfahrungen mit Heranwachsenden sollten vorhanden sein sowie gesundheitliche Eignung.

Die Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen werden vom Fachbereich Rechtsservice des Hochtaunuskreises entgegengenommen. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie auf der Homepage www.hochtaunuskreis.de sowie auf www.schoeffenwahl2023.de oder per E-Mail an jsw@hochtaunuskreis.de. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai.

Zusatzinformationen:

Die Bedeutung der Arbeit der Jugendschöffen: Die Jugendschöffen (wie Schöffen im Allgemeinen) entscheiden gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über das Strafmaß in Verfahren vor dem Landgericht (Jugendkammer) und dem Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Frankfurt.

Die Jugendschöffen sind ebenso wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen ihr Amt unparteiisch ausüben und gemeinsam mit den Berufsrichtern an der Urteilsfindung mitwirken. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichtes teil und können Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige stellen. Somit sind sie berechtigt, aber auch verpflichtet, alle für die Aufklärung wesentlich erscheinenden Punkte anzusprechen. Vor ihrer ersten Sitzung werden sie für die Dauer der Amtszeit von 2024 bis 2028 vereidigt.

Hier geht es zum Merkblatt der Jugendschöffen

Vordruck Jugendschöffe Bewerbungsformular 2023

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