Übernahme Kinderbetreuungskosten

Eltern können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf vollständige oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort oder Betreuungszentren an Grundschulen stellen. Es gelten dabei die gesetzlichen Regelungen nach §§2; 22 ff. SGB VIII i.V.m. §90 Abs.3 SGB VIII.

Kosten Kindertagesstätten

Eltern können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf vollständige oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten für Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Betreuungszentren an Grundschulen stellen.
Es gelten dabei die gesetzlichen Regelungen nach §§2; 22 ff. SGB VIII i.V.m. §90 Abs.3 SGB VIII.

Empfänger von sozialen Transferleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz) müssen nur den Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ausfüllen und eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides beilegen. Der Feststellungsbogen ist nicht auszufüllen.

Eltern mit geringen Einkommen, die keine öffentlichen Leistungen beziehen, müssen neben dem Antrag auch den Feststellungsbogen ausfüllen und alle im Merkblatt aufgeführten Unterlagen vorlegen.

Eltern, die im Leistungsbezug von öffentlichen Mitteln (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz) stehen, müssen ihren aktuellen Leistungsbescheid vorlegen.

Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte

  • Eltern, deren Kind eine Kindertagesstätte besucht und die im Leistungsbezug nach dem SGB II stehen, können einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte stellen.
  • Eltern, deren Kind eine Kindertagesstätte besucht und die im Leistungsbezug nach SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz stehen, können einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte stellen

Ausschließlich zu beantragen im Bereich Bildung und Teilhabe, siehe Hauptantrag Bildung und Teilhabe.

Alle zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung:

Merkblatt und Checkliste

Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Feststellungsbogen

Vermieterbescheinigung

Merkblatt Datenschutz

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen der Unterlagen sorgfältig das Merkblatt und die Checkliste. Beachten Sie ferner die Hinweise zum Datenschutz.



Das Einreichen der vollständig ausgefüllten Anträge mit den jeweiligen Unterlagen können die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen.

Sollten Sie Fragen zum Antrag zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen haben, steht Ihnen das allgemeine Postfach zur Verfügung:


Kontakt


  1. Postfach Kinderbetreuungskosten

Kosten Kindertagespflege

Der Hochtaunuskreis erbringt für die Einwohner des Kreises nach Maßgabe der §§ 23 ff. SGB VIII Leistungen der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen.

Eine öffentliche Förderung einer Betreuung in Kindertagespflege ist grundsätzlich für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren möglich. Abhängig vom Alter des Kindes ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen, der im Einzelfall durch den Hochtaunuskreis übernommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten Kindertagesstätten.


Mit einer Satzung werden die Teilnahme an der Tagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für diese Leistungen geregelt.

Hier geht es zur aktuellen Kindertagespflegesatzung



zurück
Seite als PDF anzeigennach oben