
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde kann im Fachbereich 40.80 beantragt werden für:
- Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Eingeschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie) - Eingeschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie)
Maximal 30 Teilnehmer pro Überprüfung!
Hinweis: Eine Verschiebung des beantragten Prüfungstermins ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten und nachzuweisenden Ausnahmefällen kann hierüber abweichend entschieden werden.
Formulare und Informationen:
Antrag (Achtung. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen pro Überprüfung begrenzt!)
Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Die Heilpraktiker-Überprüfung wird von unserem Gesundheitsamt organisiert und durchgeführt. Informationen hierzu hält der Fachbereich 50.80 - Gesundheitsdienste bereit.