Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein familiennahes und sehr flexibles Betreuungsangebot, welches der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gesetzlich gleichgestellt ist. Beide Angebote dienen der "Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes" (§ 22 SGB VIII).
Fachlich ausgebildete Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern gleichzeitig, vor allem für Kinder unter drei Jahren, seltener für Kinder bis 13 Jahren. Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Sie kann aber auch in anderen geeigneten Räumen sowie im Haushalt des Kindes erfolgen. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann die Betreuung durch eine feste Bezugsperson und in einer kleinen Gruppe von Vorteil sein.
Der Fachdienst Kindertagespflege des Hochtaunuskreises berät und begleitet Kindertagespflegepersonen und Eltern. Er informiert über Fördermöglichkeiten in der Tagespflege. Ebenso unterstützt der Dienst bei der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson unter Verweis auf die regional tätigen Tagespflegeinitiativen im Hochtaunuskreis.
Kindertagespflegepersonen benötigen in der Regel eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII.
Die öffentliche Förderung ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
Ein umfassender Überblick bietet Ihnen unser Flyer:
Für eine ortsnahe Begleitung der Kindertagespflegepersonen stehen wir in Kooperation und enger Zusammenarbeit mit sogenannten Tagespflegeinitiativen, welche die Kindertagespflegepersonen in ihrer Gemeinde beraten, fortbilden und Ansprechpartner für Eltern sind.
Geplante Kurse
Nächster Start der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung: September 2024
Nächster Start der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung: Wird zeitnah bekanntgegeben
Interessierte können sich an nachfolgende Adresse oder an eine Tagespflegeinitiative wenden:
Frau Dilfer: Telefon (06172) 999-5124, E-Mail: kindertagespflege@hochtaunuskreis.de
Initiativen/Institutionen der Kindertagespflege im Hochtaunuskreis
Fambinis Familienzentrum Friedrichsdorf e.V. Kindertagespflege
Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Kindertagespflege Mobilè e. V. (Glashütten, Königstein, Oberursel, Steinbach)
Familienzentrum GANZ e.V. (Neu-Anspach, Schmitten, Wehrheim, Weilrod)
Kindertagespflegevermittlung in Königstein im Taunus
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Für die Betreuung von Kindern in Tagespflege benötigen Sie eine Tagespflegeerlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Betreuung der Kinder findet außerhalb der elterlichen Wohnung statt sowie
- während des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate
Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, ist eine Überprüfung Ihrer Person auf Ihre Geeignetheit notwendig. Ebenfalls müssen Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Nach Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen erteilt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
Der Bedarf an Tagespflegepersonen und deren Betreuungsangebot in familiärer Umgebung für Kinder unter drei Jahren steigt stetig. Daher ist die Qualifizierung von neuen Tagespflegepersonen und die gleichzeitige fachliche Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung unabdingbar.
Grundqualifizierung
Haben Sie Interesse an der Tätigkeit mit Kindern, vorzugsweise von 0-3 Jahren auf selbstständiger Basis und in ihren privaten oder angemieteten Räumen?
Möchten Sie Kindern ein familiennahes Betreuungsumfeld im Hinblick des hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes bieten?
Für die Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson sind mehrere Aspekte durch den Hochtaunuskreis vorab zu prüfen:
- Geeignete Räumlichkeiten
- Bereitschaft zur selbstständigen Tätigkeit mit der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
- ein eintragsfreies Führungszeugnis
- Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau
- Feststellung der Geeignetheit Ihrer Person: Motivation, Engagement und Empathie
- pädagogische Vorkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erfolgt die Anmeldung zu der Grundqualifizierung über die Tagespflegeinitiativen (siehe Auflistung). Die für eine Tagespflegerlaubnis verpflichtende Grundqualifizierung wird in Kooperation mit den örtlichen Tagespflegeinitiativen angeboten. Ebenso wird eine regelmäßige, tätigkeitsbegleitende Weiterbildung vorausgesetzt.
In speziell dafür entwickelten Qualifizierungskursen nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) werden Kindertagespflegepersonen qualifiziert, um Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand, ihren Interessen und ihren Bedürfnissen altersgerecht zu fördern.
Die Grundqualifizierung ist in zwei Teile gegliedert:
-
tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten (UE) und 100 Selbstlerneinheiten sowie ein Praktikum in der Kindertagespflege und in einer Kindertagesstätte (Dauer ca. 7 Monate)
-
tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung mit 140 Unterrichtseinheiten (UE) und 40 Selbstlerneinheiten (Dauer ca. ein Jahr)
Beide Teile werden mit einer Lernergebnisfeststellung in Form eines Fachgesprächs abgeschlossen. Nach Teil 1 können Sie, in Begleitung mit dem Fachdienst und vorherigen Hausbesuchen, Ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson im Hochtaunuskreis mit bis zu 5 fremden Kindern aufnehmen.
Die Modulübersicht des QHB gibt einen groben Abriss der Themen wieder, jedoch weisen wir auf inhaltliche und strukturelle Änderungen hin, die am Bedarf des Hochtaunuskreises angepasst wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Wohnort ansässige Tagespflegeinitiative oder an die kontiniuerliche Kursbegleitung.
Geplante Kurse entnehmen Sie bitte der untenstehenden Auflistung.
Anschlussqualifizierung 160+
Sie sind bereits als Kindertagespflegeperson im Hochtaunuskreis tätig und möchten sich weiterqualifizieren und Ihre Arbeit weiterentwickeln?
Für die Anmeldung zur Anschlussqualifizierung 160+ benötigen Sie:
- eine Konzeption
- die Bereitschaft zu 140 Unterrichtseinheiten (UE) außerhalb Ihrer Betreuungszeiten und am Wochenende, sowie 40 Selbstlerneinheiten
- die Motivation und die Offenheit zur Selbstreflexion
Sie gewinnen einen steten Austausch mit den Teilnehmenden zur Weiterentwicklung Ihrer Arbeit sowie Ihrer Person. Sie erhalten aktuelle Kursinhalte, ausgerichtet an Ihren bestehenden Kompetenzen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre Tagespflegeinitiativen.
Nächster Start der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung Grundqualifizierung: September 2024
Nächster Start der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung: Wird zeitnah bekanntgegeben
Kontinuierliche Kursbegleitung
Frau Dilfer, Telefon (06172) 999-5124; E-Mail: kindertagespflege@hochtaunuskreis.de
Öffentliche Förderung
Die öffentliche Förderung einer durch den Hochtaunuskreis nach § 43 SGB VIII anerkannten Tagespflegeperson umfasst:
- Sach- und Förderungsleistung in Höhe der aktuell gültigen Satzung
- Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
- Hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung sowie zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung
- Fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierungsangebote
Vermittlung von freien Plätzen
Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen die Tagespflegeinitiativen vor Ort. Sie helfen bei der Vermittlung zu einer geeigneten und qualifizierten Tagespflegeperson.
Übernahme der Betreuungskosten in der Kindertagespflege
Eltern können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf vollständige oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort oder Betreuungszentren an Grundschulen stellen. Es gelten dabei die gesetzlichen Regelungen nach §§2; 22 ff. SGB VIII i.V.m. §90 Abs.3 SGB VIII.
Weitere Informationen im Internet:
Hessische KinderTagespflegeBüro - Landesservicestelle
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Handbuch Kindertagespflege)
Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
Hessisches Sozialministerium - Bildungs- und Erziehungsplan
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)