Bauberatung
Bitte beachten Sie, dass sich die Bauberatung der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf konkrete Einzelfragen eines konkretes Vorhaben beziehen muss. Allgemeine Fragen zum Baurecht, allgemeine Zulässigkeit von Vorhaben und Grundlagenermittlungen, etc. oder sonstige abstrakte und grundsätzliche Planungsideen klären Sie bitte ggf. mit einem Architekten oder sonstigen von Ihnen zu beauftragenden Beratern. Bitte beachten Sie auch, dass wir für bloße Projektvorstellungen und/oder die Vorstellung abstrakter Konzeptideen oder gemeinsame Planungen als Behörde ebenfalls nicht zur Verfügung stehen
Eine Vorprüfung von Bauantragsunterlagen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht. Im Rahmen der Bauberatung der Bauaufsichtsbehörde erhalten Sie keine verbindlichen Aussagen; eine verbindliche Aussage können Sie jedoch durch eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigungsverfahren erhalten.
Fragen zu Bebauungsplänen können Sie mit der jeweiligen Kommune direkt klären, da diese auch für Aufstellung der Bebauungspläne zuständig sind.
Wir bitten Sie, uns frühzeitig (mindestens eine Woche) vor einem vereinbarten Termin Ihre ganz konkreten Fragen und Themen, gerne ergänzt mit dazugehörigen Plänen, zuzusenden. Damit besteht die Möglichkeit, dass wir uns auch entsprechend vorbereiten können und ein gemeinsames Gespräch sodann auch konstruktiv und zielführend erfolgen kann.
Bauberatungen werden von der technischen Sachbearbeitung vorgenommen. Den zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner