Bauberatung

Bitte beachten Sie, dass sich die Bauberatung der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf konkrete Einzelfragen eines konkretes Vorhaben beziehen muss. Allgemeine Fragen zum Baurecht, allgemeine Zulässigkeit von Vorhaben, etc. oder sonstige abstrakte und grundsätzliche Planungsideen klären Sie bitte ggf. mit einem Architekten oder sonstigen von Ihnen zu beauftragenden Beratern.

Eine Vorprüfung von Bauantragsunterlagen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht. Im Rahmen der Bauberatung der Bauaufsichtsbehörde erhalten Sie keine verbindlichen Aussagen; eine verbindliche Aussage können Sie jedoch durch eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigungsverfahren erhalten.

Fragen zu Bebauungsplänen können Sie mit der jeweiligen Kommune direkt klären, da diese auch für Aufstellung der Bebauungspläne zuständig sind.

Bauberatungen werden von der technischen Sachbearbeitung vorgenommen. Den zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner

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