Bauberatung

Im Rahmen der Bauberatung kann eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres konkreten Bauvorhabens und/oder eine Abstimmung der Antragsunterlagen erfolgen. Eine verbindliche Aussage können Sie jedoch nur durch eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bauberatung der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf ein konkretes Vorhaben beziehen muss. Allgemeine Fragen zum Baurecht, allgemeine Zulässigkeit von Vorhaben, etc. oder sonstige abstrakte und grundsätzliche Planungsideen klären Sie bitte ggf. mit einem Architekten oder sonstigen von Ihnen zu beauftragenden Beratern.

Fragen zu Bebauungsplänen können Sie mit der jeweiligen Kommune direkt klären, da diese auch für Aufstellung der Bebauungspläne zuständig sind.

Bauberatungen werden von der technischen Sachbearbeitung vorgenommen. Den zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner

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