Schulwesen, Betreuung und Ganztagsangebote
Der Fachbereich Schule und Betreuung ist für 59 Schulen im Hochtaunuskreis zuständig und besteht aus mehreren Teams mit verschiedenen Aufgabenbereichen. Einige dieser Bereiche sind von interner Bedeutung und werden nur im Intranet des Hochtaunuskreises dargestellt.
In den Zuständigkeitsbereich fallen die Kontexte Finanzen und Budgetierung, Fremdreinigung, sächliche Ausstattung der Schulgebäude, EDV und Digitalisierung in Schulen, Umsetzung von Betreuungs- und Ganztagsangeboten
Schulwegweiser
Im Hochtaunuskreis befinden sich insgesamt 59 Schulen in dessen Trägerschaft.
Davon sind
- 39 Grundschulen
- 3 Förderschulen
- 2 Haupt- und Realschulen
- 5 kooperative Gesamtschulen
- 2 integrierte Gesamtschulen
- 5 Gymnasien
- 3 Berufliche Schulen
Die interaktive Karte des Landkreises bietet einen Überblick über alle Schulen im Landkreis, die sich in der Trägerschaft des Hochtaunuskreises befinden. Nähere Informationen gibt es über das Suchfeld. Per Klick auf den jeweiligen Schulstandort erhalten Sie weitere Informationen auf der Website der jeweiligen Schule.
Betreuungs- und Ganztagsangebote
Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Kommunen des Hochtaunuskreises Vereinbarungen mit dem Schulträger geschlossen, die Betreuungsangebote an den Grundschulen in deren Auftrag sicherzustellen. Träger der Betreuungsangebote ist der Hochtaunuskreis. Mit der Durchführung ist die kreiseigene Gesellschaft Kinderbetreuung im Taunus (KiT) GmbH beauftragt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kinderbetreuung im Taunus GmbH.
Außerdem unterstützt und begleitet der Hochtaunuskreis die Schulen auf dem Weg zu Ganztagsangeboten und berät sie gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt sowie dem Hessischen Kultusministerium zu den verschiedenen Ganztagsmodellen.
Schulessen
Die kreiseigene Gesellschaft Taunus-Menü-Service GmbH ist bis auf wenige Ausnahmen mit der flächendeckenden Sicherstellung der Essenversorgung der Schulen in Trägerschaft des Hochtaunuskreises beauftragt.
Taunus Menue Service
Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erstattung der Fahrkosten von ihrem Wohnort zur Schule oder bei eingeschränkter Wegefähigkeit auf die Beförderung durch einen Fahrdienst.
E-Mail: Schuelerbefoerderung@hochtaunuskreis.de
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und FörderschulenEin Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur zuständigen Grundschule mehr als 2 Kilometer beträgt (einfache Entfernung).
- PDF-Datei: (369 kB)
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht, den gewählten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als 3 Kilometer beträgt (einfache Entfernung). Besondere schulische Angebote können nicht berücksichtigt werden.
- PDF-Datei: (369 kB)
Schülerinnen und Schüler in beruflichen Schulen
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht bei allen zum Mittleren Abschluss führenden Zweigen (Berufsvorbereitungs- und Grundbildungsjahr, 1. Jahr der zweijährigen Berufsfachschule)
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Berufsschüler im 1. Berufsschuljahr die Fahrtkosten erstattet, es sei denn, sie nutzen das Schülerhessenticket auch, um den Ausbildungsplatz zu erreichen.
Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsschule besuchen, müssen das Hessenticket zunächst selbst erwerben. Die Kosten werden im Nachgang erstattet, sofern der Anspruch besteht.
- PDF-Datei: (378 kB)
Weitere Informationen finden Sie unter Verkehr und Mobilität
Strukturen
Staatliches Schulamt
Die Schulaufsicht über die Schulen im Hochtaunuskreis hat das Staatliche Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis in Bad Vilbel inne.
Staatliches Schulamt Bad Vilbel
Hessisches Kultusministerium
Schulträger und Staatlichem Schulamt übergeordnet ist das Hessische Kultusministerium, das die Leitlinien der hessischen Schulpolitik entwickelt und an die untergeordneten Institutionen weiterleitet. Hier werden die politischen Zielsetzungen auch überwacht.Hessisches Kultusministerium