Schulwesen, Betreuung und Ganztagsangebote
Der Fachbereich Schule und Betreuung ist für 58 Schulen im Hochtaunuskreis zuständig und besteht aus mehreren Teams mit verschiedenen Aufgabenbereichen. Einige dieser Bereiche sind von interner Bedeutung und werden nur im Intranet des Hochtaunuskreises dargestellt.
In den Zuständigkeitsbereich fallen die Kontexte Finanzen und Budgetierung, Fremdreinigung, sächliche Ausstattung der Schulgebäude, EDV und Digitalisierung in Schulen, Umsetzung von Betreuungs- und Ganztagsangeboten.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Menüpunkten.
Schulen
Im Hochtaunuskreis befinden sich insgesamt 58 Schulen in dessen Trägerschaft.
Hierbei handelt es sich um:
Betreuungs- und Ganztagsangebote
Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Kommunen des Hochtaunuskreises Vereinbarungen mit dem Schulträger geschlossen, die Betreuungsangebote an den Grundschulen in deren Auftrag sicherzustellen. Träger der Betreuungsangebote ist der Hochtaunuskreis. Mit der Durchführung ist die kreiseigene Gesellschaft Kinderbetreuung im Taunus (KiT) GmbH beauftragt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kinderbetreuung im Taunus (KiT) GmbH.
Außerdem unterstützt und begleitet der Hochtaunuskreis die Schulen auf dem Weg zu Ganztagsangeboten und berät sie gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt sowie dem Hessischen Kultusministerium zu den verschiedenen Ganztagsmodellen.
Schulessen
Die kreiseigene Gesellschaft Taunus-Menü-Service GmbH ist bis auf wenige Ausnahmen mit der flächendeckenden Sicherstellung der Essenversorgung der Schulen in Trägerschaft des Hochtaunuskreises beauftragt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Taunus Menue Service GmbH
Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler haben, unter den im § 161 Hessisches Schulgesetz festgesetzten Voraussetzungen, Anspruch auf die Bereitstellung eines Schülertickets oder die Erstattung der Fahrkosten vom Hauptwohnsitz zur nächstgelegenen Schule.
Bei eingeschränkter Wegefähigkeit besteht Anspruch auf die Beförderung durch einen Fahrdienst.
Bei Fragen melden Sie sich unter der E-Mail: Schuelerbefoerderung@hochtaunuskreis.de
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschulen
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Schülertickets oder die Erstattung der Fahrkosten besteht, wenn der kürzeste Fußweg vom Hauptwohnsitz zur zuständigen Grundschule mehr als 2 Kilometer beträgt (einfache Entfernung).
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Schülertickets oder die Erstattung der Fahrkosten besteht, wenn der kürzeste Fußweg vom Hauptwohnsitz zur nächstgelegenen Schule mit dem gewählten Bildungszweig, mehr als 3 Kilometer beträgt (einfache Entfernung). Besondere schulische Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Schülerinnen und Schüler in beruflichen Schulen
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht bei allen zum Mittleren Abschluss führenden Zweigen (Berufsvorbereitungs- und Grundbildungsjahr, 1. Jahr der zweijährigen Berufsfachschule)
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Berufsschüler im 1. Berufsschuljahr die Fahrtkosten erstattet, es sei denn, sie nutzen das Schülerhessenticket auch, um den Ausbildungsplatz zu erreichen.
Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsschule besuchen, müssen das Hessenticket zunächst selbst erwerben. Die Kosten werden im Nachgang erstattet, sofern der Anspruch besteht.
Anträge für ein Schülerticket oder die Erstattung der Fahrkosten
- PDF-Datei: (369 kB)
- PDF-Datei: (378 kB)
Im Bereich Verkehr und Mobilität erhalten Sie weitere Informationen zum tägliche Verkehrsaufkommen im Umfeld und spezielle Beratungsprogramme für Schulen und Betriebe.
Weitere Informationen finden Sie unter Verkehr und Mobilität
Strukturen
Staatliches Schulamt
Die Schulaufsicht über die Schulen im Hochtaunuskreis hat das Staatliche Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis in Bad Vilbel inne.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Staatliches Schulamt Bad Vilbel
Hessisches Kultusministerium
Schulträger und Staatlichem Schulamt übergeordnet ist das Hessische Kultusministerium, das die Leitlinien der hessischen Schulpolitik entwickelt und an die untergeordneten Institutionen weiterleitet. Hier werden die politischen Zielsetzungen auch überwacht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hessisches Kultusministerium
Kreisschülerrat
Der Kreisschülerrat Hochtaunus repräsentiert die rund 30.000 Schülerinnen und Schüler des Hochtaunuskreises und vertritt ihre Interessen vor der Öffentlichkeit und politischen Gremien.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kreisschülerrat
Kreiselternbeirat
Eine Aufgabe des Kreiselternbeirats besteht darin, die Schulelternbeiräte zu beraten und deren Arbeit zu fördern.
Über den gesetzlichen Auftrag hinaus versteht sich der Kreiselternbeirat als schulübergreifendes Gremium, das im Austausch mit dem Hochtaunuskreis und dem Staatlichen Schulamt Bad Vilbel schulpolitische Themen diskutiert und mit eigenen Initiativen voranbringt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kreiselternbeirat