Eingliederungshilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch

Der Fachdienst Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII bietet Beratung und Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind.

Eine seelische Behinderung ist das Resultat aus verschiedenen psychischen Auffälligkeiten und kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigen.

Als Beispiel hierfür können genannt werden: 

  • Abhängigkeitserkrankungen,
  • Essstörungen
  • oder eine Diagnose im autistischen Spektrum.

In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Familien oder den jungen Volljährigen suchen wir gemeinsam passgenaue Hilfen, die geeignet sind, die jeweilige Beeinträchtigung im schulischen, beruflichen und/oder sozialen Bereich auszugleichen und abzumildern.


Die Hilfen dienen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und umfassen dabei ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen.

Nach vorheriger Antragsstellung prüft unser Fachdienst den entsprechenden Bedarf. Bei der Prüfung werden unter anderem fachärztliche Expertisen, Klinikberichte, therapeutische Stellungnahmen und Schulberichte miteinbezogen.

Weiter ist die sozialpädagogische Diagnostik durch die Mitarbeiter des Fachbereiches im häuslichen Rahmen sowie das damit verbundene Kennenlernen des/der Betroffenen erforderlich. Etwaige Risiko- und Schutzfaktoren im sozialen Umfeld der Betroffenen werden bei der diagnostischen Einordnung der Teilhabebeeinträchtigung berücksichtigt.

Die Hilfen dienen der Förderung einer Inklusion der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Bei der Steuerung der Hilfen werden immer erzieherische Aspekte miteinbezogen, wodurch den jungen Menschen eine möglichst positive Entwicklung im Rahmen der Befähigung zur eigenverantwortlichen Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden soll.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch, per Post oder per Mail an unseren Fachdienst wenden. Wir beraten Sie gerne auch im Vorfeld einer Antragstellung.



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