Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Adoptionsdienst
- Wir beraten Eltern und werdende Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption vermitteln zu lassen
- Paare, die ein Kind adoptieren möchten
- Personen, die das Kind des Ehepartners adoptieren möchten
- Verwandte, die ein verwandtes Kind adoptieren möchten
- Adoptierte Erwachsene, die nach ihrer Herkunft suchen
Vor einer Stiefkindadoption wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung eines Beratungsscheines gemäß § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz an uns. Zum 01.04.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (AdVermiG) in Kraft getreten. Sie benötigen daher den Beratungsschein bevor sie eine notarielle Erklärung abgeben können.
Frauenpaare, die zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind, benötigen keinen Beratungsschein.
Sollten Sie den Wunsch haben, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, können wir Sie gerne beraten und in Zusammenarbeit mit der Auslandsvermittlungsstelle in den Prozess der Überprüfung einsteigen.
Ein Höchstalter für die Aufnahme eines Adoptivkindes schreibt das Gesetz nicht vor, es herrschen hier in der Praxis nicht ganz einheitliche Bedingungen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass Kinder (besonders Säuglinge) zu Eltern gegeben werden, zu denen ein üblicher Eltern-Kind-Altersabstand besteht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen natürlichen Altersabstand zum Kind von maximal 35 bis 40 Jahren.
Es können auch Eltern, die bereits leibliche Kinder haben, ein Kind adoptieren. Hier darf eine Adoption jedoch nur dann erfolgen, wenn die Interessen sowohl der leiblichen Kinder als auch des angenommenen Kindes durch die neue Familienkonstellation nicht gefährdet werden.
Eine Adoption kann nur über eine anerkannte Vermittlungsstelle erfolgen. Eine anderweitige Vermittlung ist zum Schutz des Kindes untersagt. Diese Vermittlungsstelle sucht Eltern für ein bestimmtes Kind und nicht Kinder für bestimmte Eltern.
Die Bewerbung um ein Kind ist ein langwieriger Prozess, da die Bewerber von den Mitarbeiterinnen der Vermittlungsstelle eingehend auf ihre Fähigkeit als Adoptiveltern geprüft werden.
Neben dem Alter der BewerberInnen werden folgende Punkte eingehend geprüft:
- Einkommensverhältnisse
- Wohnverhältnisse
- Berufstätigkeit
- Gesundheit/Behinderung der Bewerber
- Soziales Umfeld
- Familiäre Situation: verheiratet/alleinstehend
- Vorstrafen
- Kinder in der Adoptivfamilie
- Partnerschaftliche Stabilität
- Erziehungsleitende Vorstellungen
- Lebensziele/Lebenszufriedenheit
- Einstellung zur eigenen Person/Selbstwahrnehmung
- Einstellung zur Adoption eines älteren oder behinderten Kindes
Die Rechtsgrundlagen zur Adoption finden Sie unter:
Pflegekinderdienst
Die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes kümmern sich um die Auswahl, Eignungsüberprüfung und Qualifizierung von neuen Pflegeeltern.
Wir suchen für Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, geeignete Pflegefamilien. Die Dauerpflege ist dabei die häufigste Form der Vollzeitpflege. Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme gemäß § 33 Sozialgesetz Achtes Buch. In der Regel bleiben die Kinder und Jugendlichen bei den Pflegeeltern bis sie verselbständig sind und aus dem elterlichen Haushalt ausziehen.
Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden Kinder betreut, deren Eltern beispielweise aufgrund einer Erkrankung vorübergehend die Versorgung der Kinder nicht sicherstellen können.
- bringen Erfahrung im Umgang mit Kindern mit
- leben in gefestigten familiären Verhältnissen und sind finanziell gesichert
- haben ausreichend Platz für die Aufnahme eines Kindes
- verfügen über Zeit, Energie und pädagogisches Verständnis für die besonderen Bedürfnisse eines Pflegekindes
- besitzen die Bereitschaft ihre Familie zu öffnen und lassen pädagogische Sichtweisen von außen auf das Kind zu
- ermöglichen dem Kind den Kontakt mit seiner Herkunftsfamilie.
Wurzelsuche
Sie selbst wurden adoptiert und haben Fragen zu Ihrer Geschichte, Herkunft oder anderen adoptierten Familienmitgliedern? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen.
Da Adoptionsakten über einen Zeitraum von über 100 Jahren aufzubewahren sind, können Adoptionen zeitlich und historisch über einen längeren Zeitraum nachvollzogen werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
- Petra Erle: Weilrod und Werheim
- Hanna Weiher: Friedrichsdorf, Königstein und Neu-Anspach
- Elif Yildiz-Simsek: Oberursel (ohne Bommersheim)
- Susanne Pries: Kronberg, Schmitten und Glashütten
- Esra Okan: Steinbach, Oberursel-Bommersheim, Grävenwiesbach und Usingen
Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.