Sozialpsychiatrischer Dienst

betreut und berät Menschen mit psychischen Störungen oder Suchterkrankungen, die im Hochtaunuskreis wohnhaft sind sowie deren Angehörige.

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen erhalten Sie hier.


Wer kann sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden?

  • Erwachsene, die an einer psychischen Störung oder einer Suchterkrankung leiden
  • Menschen, die nach einer Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik Unterstützung benötigen
  • Angehörige, Freunde und Bezugspersonen, die Beratung für den Umgang mit psychisch kranken Menschen wünschen

Aufgaben vom Sozialpsychiatrischen Dienst

  • Betreuung Erwachsener mit psychischen Erkrankungen, mit Suchtproblematik, sowie Menschen die sich in akuten Lebenskrisen durch psychische Störungen befinden
  • Durchführung von Beratungsgesprächen in der Dienststelle
  • Bei Bedarf sind Hausbesuche möglich (z.B. in Krisen- und Notfallsituationen bei psychischen Störungen)
  • Beratung und Begleitung nach einer stationären Behandlung in psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen für Suchterkrankungen. Hilfe bei der Auswahl und Kontaktaufnahme zu anderen geeigneten Diensten und Einrichtungen
  • Beratung und Unterstützung zu Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen
  • Informationsvermittlung über ambulante und stationäre Hilfsangebote, Selbsthilfe-Gruppen und Behandlungsmöglichkeiten
    • Die Beratung und Betreuung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht
    • Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
    • Das Angebot findet auf Wunsch auch anonym statt

Beratungsinhalte

  • Grundsatzfragen, die im Bereich der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung auftreten
  • Überblick der Angebote im Bereich der gemeindenahen psychiatrischen und der psychosozialen Versorgung
  • Vorstellung der vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Angebote in Abstimmung mit den Einrichtungsträgern
  • Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote
  • Kooperation mit Psychiatrie und der mit psychiatrischen Versorgung befasster Einrichtungen
  • Beratung in Fachfragen

Begutachtungen

Diese erfolgen in der Regel im Auftrag von Behörden und Gerichten. In Einzelfällen können amtsärztliche Atteste/Gutachten für Privatpersonen erstellt werden, wenn von Behörden oder Gerichten entsprechende Auflagen gemacht wurden.

Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der zurzeit gültigen Gebührenordnung der Gesundheitsämter.

Kooperierende Einrichtungen


Weitere Infos finden Sie im aktuellen Flyer SPDi Stand 06.2024
Tel.: 06172 999 - 0 (Zentrale)

E-Mail: spdi@hochtaunuskreis.de

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben