Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn Sie Schülerin oder Schüler an einer weiterführenden allgemein bildenden Schule ab Klasse 10, an einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule, einer Abendschule oder einer Berufsaufbauschule sind (Schüler-BAföG).
Für die Bearbeitung von Studenten-BAföG sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig.
Für Antragsteller von "Meister-BAföG" nach dem AFBG mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis ist das Studierendenwerk Marburg zuständig.
Anträge und Formulare
BAföG Antrag auf Ausbildungsförderung
BAföG Kinder der auszubildenden Person
BAföG Aktualisierung des Einkommens
BAföG Antrag auf Vorausleistung
Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVOLinks
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)