Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn Sie Schülerin oder Schüler an einer weiterführenden allgemein bildenden Schule ab Klasse 10, an einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule, einer Abendschule oder einer Berufsaufbauschule sind (Schüler-BAföG).
Für die Bearbeitung von Studenten-BAföG sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig.
Für Antragsteller von "Meister-BAföG" nach dem AFBG mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis ist das Studierendenwerk Marburg zuständig.
Anträge und Formulare
Externe Webseite: BAföG-Antrag online
PDF: BAföG Antrag auf Ausbildungsförderung
PDF: BAföG Einkommenserklärung
PDF: BAföG Kinder der auszubildenden Person
PDF: BAföG Aktualisierung des Einkommens
PDF: BAföG Antrag auf Vorausleistung
PDF: Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO
Links
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)