Natur & Umweltschutz

Der Aufgabenbereich des Umwelt- und Naturschutzes umfasst die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den dazugehörigen landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen. Neben dem Schutz von Arten, Biotopen und bestimmten Gebieten werden vom Hochtaunuskreis auch Aufgaben des Landschaftsschutzes und Klimaschutzes wahrgenommen.

Naturschutz

Artenschutz

Die meisten Tiere und Pflanzen unterliegen artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Naturschutzgesetz unterscheidet dabei nach dem allgemeinen Artenschutz sowie dem besonderen Artenschutz welcher sich auf Tiere und Pflanzen bezieht, die aufgrund ihrer Seltenheit einem besonderen bzw. strengen Schutz unterliegen. Für beide Fälle sieht das Gesetz Verbote vor, die sich auf eine direkte Beeinträchtigung, den Besitz und den Handel mit bestimmten Arten beziehen.

Sofern Sie Handlungen planen die zu einem Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen führen können, sollten Sie mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen, um zu klären ob Sie eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung benötigen. Dies kann beispielsweise bei Rodungen, Gebäudeabbrüchen oder der Beseitigung von Hummel-, Hornissen- und Wildbienen-Nestern der Fall sein.

Sollten Sie eine Genehmigung zur Entnahme von Pflanzen für gewerbliche Zwecke benötigen, wie es beispielsweise für die Gewinnung von Saatgut der Fall sein kann, so können Sie für Ihren Antrag das nachfolgend verlinkte Onlineformular nutzen.

Onlineantrag

Für die Beantragung einer Erlaubnis zur Beseitigung von Nestern geschützter Insektenarten können sie folgenden Link zu unserem Onlineformular, oder die weiter unten zum download bereitstehenden Formulare nutzen.

Onlineantrag

Biotopschutz

Biotope sind Lebensräume einer Gemeinschaft von Tieren und Pflanzen. Insofern kann jede Fläche grundsätzlich als Biotop dienen, wobei die Gestaltung der Fläche darüber bestimmt welche Arten dort ein Zuhause finden können. Um seltene und gefährdete Arten zu unterstützen stellt das Naturschutzgesetz bestimmte Biotope unter Schutz, um deren Fortbestehen zu sichern. Informationen zu diesen sogenannten § 30-Biotopen und den darüberhinausgehenden Regelungen in Hessen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Hochtaunuskreis - FB 60.00 Umwelt, Natur und Bauleitplanung

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Schutzgebiete

Grundstücke können sich unter Umständen innerhalb von Schutzgebieten befinden. Das Naturschutzgesetz kennt unter anderem Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) und Landschaftsschutzgebiete aber auch kleine Schutzobjekte wie Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile. Für die jeweiligen Gebiete bestehen Gebote und Verbote die entsprechend zu beachten sind.

Hinweise zu Schutzgebieten und Schutzobjekten können Sie im Internet im sogenannten Natureg-Viewer finden oder bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragen.

Natureg-Viewer

Neophyten & Neozoen

Seit einigen Jahren stehen verschiedene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Beobachtung, die aufgrund Ihrer starken Ausbreitung einer höheren Konkurrenzfähigkeit und einem Mangel an natürliche Feinden etablierte heimische Arten verdrängen. Da damit verbunden die Artenvielfalt kontinuierlich abnimmt, versucht man die Bestände dieser Konfliktarten unter Beobachtung zu halten und ihre weitere Verbreitung zu verhindern bzw. sie wo immer möglich zurückzudrängen. Der Gesetzgeber hat daher auch die verpflichtende Regelung getroffen, dass nur noch gebietsheimische Pflanzen in die freie Natur eingebracht werden dürfen.

Nähere Informationen zu den betreffenden Arten, wie beispielsweise dem Riesenbärenklau, dem drüsigen Springkraut, dem Waschbären oder der Nilgans können Sie unter einem der folgenden Links finden oder über die Untere Naturschutzbehörde erfragen.

Invasive Arten - HMUKLV

Eingriffe, Ausgleich und Ersatz

Alle Maßnahmen die zu einer Beeinträchtigung der Natur führen können fallen unter die sogenannte Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes. Hierzu zählen unter anderem bauliche Maßnahmen, Rodungen oder Veranstaltungen außerhalb von geschlossenen Ortschaften. 

Derartige Beeinträchtigungen sind zuallererst zu vermeiden und - sofern dies nicht möglich sein sollte – zu minimieren sowie durch geeignete Maßnahmen auszugleichen bzw. zu ersetzen. Sollten Sie Maßnahmen planen die einen Eingriff in die Natur darstellen können, wenden sie sich an die Untere Naturschutzbehörde, um zu klären ob die Notwendigkeit für eine Genehmigung besteht.

Sollten Sie eine Genehmigung für eine Baumfällung auf einem außerorts liegenden Grundstück benötigen, so können Sie für die Antragstellung bei der Naturschutzbehörde folgenden Link zu unserem Onlineformular nutzen. 

Onlineantrag

Nähere Informationen zur Eingriffsregelung finden Sie auf der folgenden Seite des Umweltministeriums.

Kompensation - HMUKLV

Die aktuellen Regelungen zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur sowie eine Arbeitshilfe finden Sie hier:

Kompensationsverordnung 2018

Bauen & Naturschutz

Zwischen Baurecht und Naturschutzrecht gibt es viele Berührungspunkte. Oft sind es bauliche Maßnahmen, die zu Eingriffen in den Naturhaushalt führen und Lebensräume wildlebender Arten beeinträchtigen. Die Untere Naturschutzbehörde ist daher regelmäßig in baurechtliche Verfahren eingebunden und gibt zu diesen Fällen entsprechende Stellungnahmen aus Sicht des Naturschutzes ab.

Auch in Verfahren nach anderen Fachrechten, wie beispielsweise dem Planungsrecht, Forstrecht oder Wasserrecht wird die Naturschutzbehörde regelmäßig beteiligt. Aufgrund der vielfältigen Verknüpfungen zu anderen Themenbereichen und der damit verbunden komplexen Rechtslage raten wir dazu, vor der Durchführung von Arbeiten in der freien Natur, den Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde zu suchen. Meist lässt sich auf diese Weise schnell klären, ob Einschränkungen vorhanden oder Genehmigungen erforderlich sind.

Hochtaunuskreis - FB 60.00 Umwelt, Natur und Bauleitplanung

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Ordnungswidrigkeiten im Naturschutz

Die Untere Naturschutzbehörde verfolgt und ahndet im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Verstößen gegen das Naturschutzgesetz. Sie nimmt hierzu Anzeigen entgegen und führt vor Ort Kontrollen durch, um Beeinträchtigungen der Natur zu beseitigen und zukünftig zu verhindern.

Hochtaunuskreis - FB 60.00 Umwelt, Natur und Bauleitplanung

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
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Umweltschutz

Landschaftsschutz & Landschaftspflege - LPV

Logo-LPV

Schutz und Pflege unserer von Nutzung geprägten Kulturlandschaft sind von entscheidender Bedeutung für ein breites Angebot an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Je mehr unterschiedliche Biotope auf kleiner Fläche erhalten werden, desto mehr Arten können einen geeigneten Lebensraum für ihre jeweiligen Ansprüche finden.

Neben einer möglichst naturnahen Pflege von privaten Gärten und einer angepassten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen die zum Naturschutz, Artenschutz und Landschaftsschutz beitragen können, ist die Wiederaufnahme einer Bewirtschaftung von verbuschten Obstwiesen oder Wiesentälern ein wertvoller Beitrag zur Artenvielfalt. Der Hochtaunuskreis engagiert sich in den Mitgliedskommunen im Rahmen der Arbeit des Landschaftspflegeverbandes für eine Wiederherstellung oder Neuanlage derartiger Biotope.

Herr Dr. Dr. Dieter Selzer

Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung
Fachbereichsleiter

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Energieberatung & Klimaschutz - POWER e.V.

Der Hochtaunuskreis engagiert sich im Bereich der Nachhaltigkeit für eine lebenswerte Zukunft im Kreisgebiet. Neben entsprechenden Maßnahmen in und an den eigenen Liegenschaften sowie der Erstellung von zukunftsorientierten Konzepten steht mit dem Energieberatungsverein POWER e.V. ein kompetenter Ansprechpartner für die Bürger bereit.

Herr Dr. Dr. Dieter Selzer

Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung
Fachbereichsleiter

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Bauleitplanung - Steuerung

Der Hochtaunuskreis erfüllt mit seinen Fachbehörden als sogenannter Träger öffentlicher Belange die Aufgabe, darauf zu achten, dass bei allen Planungen die Rechte Dritter in ausreichendem Maß berücksichtigt werden.

Der Fachbereich Umwelt-, Naturschutz und Bauleitplanung fungiert hierbei als zentrale Verteilerstelle zur Beteiligung aller Fachbehörden in der Kreisverwaltung, wenn es darum geht Bebauungspläne oder Planfeststellungen während deren Offenlage zu prüfen.

Für die Einreichung von entsprechenden Planunterlagen schicken Sie diese daher bitte in 5-facher Ausfertigung an:

Hochtaunuskreis - FB 60.00 Umwelt, Natur und Bauleitplanung

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
Haus 5 - 4. Stock
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

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