Fahrrad
Die täglichen Wege zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen oder auch zum Sport bieten sich aufgrund der oft kurzen Distanz für das Radfahren an - in Zeiten der Pedelecs und Elektrofahrräder auch in den höheren Lagen im Hochtaunuskreis. Der Umstieg aufs Rad spart vor allem auf kurzen Wegen nicht nur bares Geld und Kohlendioxid-Emissionen, sondern auch Zeit. Die Bewegung an der frischen Luft ist außerdem gut für die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden.
Viele gute Gründe laden bereits zum Radfahren ein, mit verschiedenen Initiativen schafft der Hochtaunuskreis noch weitere. Ein Radverkehrskonzept gibt dabei die allgemeine Zielrichtung vor und fasst notwendige infrastrukturelle Maßnahmen zusammen. Hinzu kommen Aktionen wie das STADTRADELN, mit denen mehr Menschen aufs Rad gelockt werden sollen.
Zwei weitere wichtige Pfeiler der Radverkehrsförderung sind die Angebote Besser zur Schule und Besser zur Arbeit, die ein ganzheitliches Mobilitätsmanagement in Schulen und Betrieben unterstützen.
Fahrradklimatest
Macht das Radfahren vor Ort Spaß oder ist es stressig? Alle zwei Jahre, von September bis November, können Radfahrende das Fahrradklima in den Städten und Gemeinden in Deutschland bewerten, so auch im Hochtaunuskreis. Die Rückmeldungen, nützlichen Hinweise und Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger lassen sich gezielt für Verbesserungen im Radverkehr nutzen. Die Ergebnisse helfen auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung vor Ort zu bewerten.
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit und findet seit 1998 statt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.
Die Teilnahme am Fahrradklima-Test ist über die Website des ADFC möglich.
Radverkehrskonzept
Der Hochtaunuskreis hat ein Radverkehrskonzept für den Alltagsradverkehr erstellen lassen mit dem Ziel, sichere Radwegeverbindungen zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu schaffen. Das Projekt begann im November 2020 mit einer ersten Online-Bürgerbeteiligung und wurde im Januar 2022 abgeschlossen.
Der Abschlussbericht steht an dieser Stelle zum Download bereit. Das Zielnetz, alle Maßnahmen und Maßnahmenkataster können außerdem im WebGIS eingesehen werden.
Radverkehrskonzept des Hochtaunuskreises
Radroutenplaner & Meldeplattform
Der "Radroutenplaner Hessen", ein gemeinsames Projekt des Landes Hessen und der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain), erstellt Routenvorschläge für Wege mit dem Rad. Über die Adresseingabe und Filterkriterien wie Steigung oder bevorzugte Wege, werden Streckenvorschläge angezeigt. Auch Sehenswürdigkeiten sind hinterlegt, ebenso lassen sich Rundwege planen sowie Touren speichern und veröffentlichen.
Zum Radroutenplaner
Angebunden an den „Radroutenplaner Hessen“ ist die Online-Meldeplattform Radverkehr. Dort können Schäden an oder Behinderungen auf Radwegen direkt an die zuständigen Stellen gemeldet werden. Das hilft bei der Instandhaltung der Wege und macht das Radfahren sicherer.
Zur Meldeplattform
Fahrradsternfahrt zum Usinger Laurentius Markt
Jedes Jahr am zweiten Sonntag im September findet eine Fahrradsternfahrt zum Usinger Laurentius Markt statt. Die Fahrt wurde 2022 zum ersten Mal ausgerichtet und zählt mittlerweile zum festen Programm des Marktes und zu einem der Highlights am Sonntagmittag.
Bei der Fahrradsternfahrt im Rahmen des größten Volksfestes im Usinger Land treffen sich die Radelnden an verschiedenen Orten im Hochtaunuskreis, um gemeinsam Kurs auf den Alten Marktplatz zu nehmen, wo anschließend unter allen Teilnehmenden ein hochkarätiger Preis verlost wird. Die Premierenauflage der Sternfahrt umfasste drei Startorte, seitdem ist die Veranstaltung kontinuierlich gewachsen. Die geführten Touren führen auf meist asphaltierten Radwegen durch Wiesen, Wälder und Felder.
Mitradeln kann jeder, der Spaß am Radfahren an der Gemeinschaft hat und etwas für das Klima tun möchte. Das Tourenprogramm wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über die lokalen Medien und die Startseite in der Rubrik Aktuelles kommuniziert.
Freizeit & Tourismus
Der Hochtaunuskreis lädt mit seinen schönen Landschaften nicht nur im Alltag zum Radfahren ein. Vom entspannten Familienausflug ins Grüne bis hin zur sportlichen Mountainbiketour über ausgewiesene Trails gibt es etliche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auf zwei Rädern. Informationen und Tourenvorschläge für jeden Anspruch gibt es auf der Website der Freizeitregion Taunus oder über den Radroutenplaner Hessen. Der Radroutenplaner bietet außerdem die Möglichkeit, eigene Routen zu erstellen und mittels App zu navigieren.
Eschborn-Frankfurt: Der Radklassiker am 1. Mai
Der viele Jahre unter dem Namen „Rund um den Henninger-Turm“ bekannte Radklassiker am 1. Mai führt seit 1962 durch den Hochtaunuskreis. Seit dem Jahr 2023 ist der Hochtaunuskreis offizieller Partner der Veranstaltung und Sponsor der Bergwertungen am Großen Feldberg sowie in Königstein-Mammolshain. Der Hochtaunuskreis unterstützt den Veranstalter bei der Weiterentwicklung des Rennens, das zu den größten Radsportevents Deutschlands zählt und die Menschen in der Region auf und entlang der Strecke zusammenbringt.
Häufig gestellte Fragen zum Radverkehr
Allgemeines
Auf welchen Wegen besteht für Radfahrende eine Benutzungspflicht?
Radfahrende müssen einen Radweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Rechts verlaufende Radwege ohne diese Zeichen dürfen freiwillig genutzt werden. Links verlaufende Radwege dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie zusätzlich mit dem alleinstehenden Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben sind.
In welchen Fällen ist das Radfahren auf dem Bürgersteig erlaubt – und wann nicht?
Das Radfahren auf dem Bürgersteig ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung, wie ein Schild mit dem Zusatz „Radfahrer frei“, vorhanden ist. Eine besondere Regelung besteht zudem für Kinder.
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Gehweg Fahrrad fahren?
Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen auf dem Gehweg fahren. Zwischen dem 8. und 10. Geburtstag können sie zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn wählen. Ab dem 10. Geburtstag sind Kinder gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet, den Radweg oder die Fahrbahn zu nutzen. Begleitende Aufsichtspersonen sind ebenfalls berechtigt, den Gehweg zu nutzen. In diesem Falls darf das Kind jedoch nicht älter als 8 Jahre sein.
Welchen Mindestabstand müssen Autofahrende beim Überholvorgang einhalten?
Beim Überholen von Radfahrenden mit einem Kraftfahrzeug muss innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern eingehalten werden. Ist das Einhalten dieses Sicherheitsabstands nicht möglich, darf nicht überholt werden.
Gibt es eine Helmpflicht?
Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrende. Das Tragen eines Helms ist eine freiwillige Entscheidung, wird aber dringend empfohlen, um schwere Kopfverletzungen bei Unfällen zu vermeiden. Eltern oder Erziehungsberechtigte können zudem haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen und dadurch ein Kind zu Schaden kommt, beispielsweise wenn sie ihr Kind ohne Helm fahren lassen und dies als grob fahrlässig bewertet wird.
Welche Ampel gilt für Fahrradfahrende?
Die Überquerung einer Fußgängerampel mit dem Fahrrad ist nicht zulässig, wenn auf einem Radweg gefahren wird. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn die Straße genutzt wird. Ist am Radweg eine eigene Fahrradampel vorhanden, muss sich nach dieser gerichtet werden.
Radverkehr und Landwirtschaft – Nutzung von Wirtschaftswegen
Was genau sind eigentlich Wirtschaftswege?
Wirtschaftswege sind in der Regel schmale, asphaltierte oder geschotterte Wege, die ursprünglich für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung gebaut wurden. Sie dienen vor allem dazu, Felder und Wälder mit landwirtschaftlichen Maschinen oder Fahrzeugen zu erreichen. Viele dieser Wege sind aber auch für den Freizeit- und Radverkehr freigegeben – was sie im Hochtaunuskreis zu beliebten Routen macht.
Darf ich mit dem Fahrrad auf Wirtschaftswegen fahren?
Fahrradfahrende dürfen Wirtschaftswege grundsätzlich nutzen, sofern keine Verkehrszeichen oder privaten Regelungen es verbieten. Es gilt jedoch zu beachten, dass Land- und Forstwirtschaft Vorrang haben.
Was passiert, wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer auf einem schmalen Wirtschaftsweg begegnen?
In engen Situationen gilt: Wer besser ausweichen kann, sollte ausweichen. Da große Fahrzeuge wie Traktoren oft nicht ausweichen können, sind Radfahrende dazu aufgefordert, indem sie auf die Fahrbahnseite ausweichen, Platz zu machen und gegebenenfalls vom Fahrrad abzusteigen (§ 1 Straßenverkehrs-Ordnung – gegenseitige Rücksichtnahme).
Darf ich auf einem Wirtschaftsweg andere überholen?
Ja, wenn es sicher möglich ist. Das Überholen muss so erfolgen, dass kein anderer gefährdet oder behindert wird (§ 5 Straßenverkehrs-Ordnung). Das Überholen bei Unübersichtlichkeit, zum Beispiel in Kurven, auf Kuppen oder bei Gegenverkehr ist nicht erlaubt. Radfahrende dürfen nur mit ausreichendem Seitenabstand überholt werden (mindestens 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts). Landmaschinen oder Traktoren sollten von Radfahrenden nur dann überholt werden, wenn die Straße lang genug und übersichtlich ist.