Ersatzführerschein / Datenänderung

Wenn Ihnen Ihr Führerschein gestohlen wurde oder verloren ging, müssen Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen. Ebenso können Sie einen Ersatzführerschein beantragen, wenn Ihr Führerschein unbrauchbar ist (z. B. zerbrochen, unleserlich usw.) oder sich persönliche Daten geändert haben (z. B. Namensänderung u. ä.).

Auch können Sie sich auf Wunsch, z. B. wegen der Aktualisierung des Bildes, einen neuen Kartenführerschein ausstellen lassen.

Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:

  1. Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  1. Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder eAT oder gültiger Personalausweis

 

  1. Originalführerschein, sofern noch vorhanden
  1. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden war und Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde.

Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:

  1. Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte mit Übersetzung der ausländischen Anzeige)

Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:

  1. Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)

Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:

  1. Vorlage (sofern noch Reste vorhanden) des unbrauchbaren Führerscheins oder einer Eidesstattlichen Versicherung über die Unbrauchbarkeit (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)

Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:

  1. Vorlage einer Bescheinigung, aus der die Änderung der Daten hervorgeht (z. B. Heiratsurkunde, augenärztliche Bescheinigung über den Wegfall einer Sehhilfe usw.), Berufskraftfahrer entnehmen die Unterlagen bitte der Rubrik „Berufskraftfahrer-Qualifikation“

Gebühren:   25,30 – 37,70 €

Der neue Führerschein wird Ihnen nach Herstellung durch die Bundesdruckerei per Einschreiben zugesandt (Direktversand).

Informationen:

Den Antrag auf Ersatz können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.

Ausnahmen:

Neu-Anspach:     hier können keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins gestellt werden

Glashütten:          hier werden nur Anträge wegen Diebstahl und Verlust entgegengenommen. Alle anderen Ersatzanträge nimmt das BIS (BürgerInfoService) beim Hochtaunuskreis an.

Bad Homburg, Friedrichsdorf und Grävenwiesbach:

Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises


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