Erteilung einer Fahrerlaubnis

Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis sind – je nach beantragter Klasse – verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.

Die folgende Übersicht nennt die Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit den vollständigen Antragsunterlagen erforderlich.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)  oder gültiger Personalausweis inklusive Kopie des vorgelegten Dokuments
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Erste Hilfe“

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T

  • Sehtestbescheinigung

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E

  • Leistungsgutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
  • Führungszeugnis der Belegart „O-einfach“ für Behörden (zu beantragen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)

Gebühren: 43,90 - 44,70 €

Informationen:
Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (gegebenenfalls  Stempel) anzugeben.

Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen:
deutsch, englisch, französisch, griechisch, hocharabisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.

Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort, dem Ort der Ausbildung, dem Schulort oder dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Ausnahmen müssen gesondert schriftlich beantragt werden.

Sollte man vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen sein, hat die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel zu prüfen, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dies geschieht durch Anordnung einer fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung entweder direkt vom Prüfer ausgehändigt oder kann später bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben