Punkterecht

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten, die mit der Sicherheit im Straßenverkehr zusammenhängen, werden im Fahreignungsregister (FAER), das seit dem 01.05.2014 das ehemalige Verkehrszentralregister ersetzt, in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingetragen und mit Punkten bewertet (1 – 3 Punkte, je nach Schwere des Vergehens).

Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt dort eingetragene Verkehrsverstöße an die Fahrerlaubnisbehörde, wenn die jeweiligen Punktestände erreicht beziehungsweise überschritten werden.

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde:


1. Punktestand 4 - 5 Punkte

  • Ermahnung und Hinweis auf die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau.
  • Eine Reduzierung um einen Punkt ist nur möglich, wenn insgesamt nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind.
  • Ein Abzug kann auch nur dann erfolgen, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre nicht bereits ein Seminar absolviert wurde!

Wichtig: es gilt das Tattagprinzip, d. h. sollte man vor dem Seminar eine neue Tat begehen, die aber erst später rechtskräftig wird, werden die dafür einzutragenden Punkte hinzu addiert, so dass ggf. die Grenze von 5 Punkten überschritten wird und kein Punkterabatt mehr gewährt werden kann.

2. Punktestand 6 - 7 Punkte
Verwarnung und Hinweis auf die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten.

3. Punktestand 8 oder mehr Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis mit sechsmonatiger Sperre


Tilgung von Punkten
Bis zum 01.05.2014 eingetragene Verstöße haben eine Tilgungsfrist von 2 – 5, gegebenenfalls auch 10 Jahren, je nach Tat.

Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Fristen:

Schwere Verstöße (mit einem Punkt bewertet) werden 2 ½ Jahre nach Rechtskraft aus dem Fahreignungsregister getilgt

Besonders schwere Verstöße oder Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis (mit zwei Punkten bewertet) werden 5 Jahre nach Rechtskraft aus dem  Fahreignungsregister getilgt

Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis (mit 3 Punkten bewertet) werden 10 Jahre nach Rechtskraft aus dem

Fahreignungsregister getilgt, wobei die 10-Jahres-Frist erst 5 Jahre nach Rechtskraft oder mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu laufen beginnt.
Der aktuelle Punktestand kann beim Kraftfahrtbundesamt (www.kba.de) erfragt werden; die Auskunft ist für Privatpersonen kostenfrei.

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