Feinstaubplaketten/Umweltzonen

Bei Überschreiten von EU-Grenzwerten für Feinstaub können ausgewiesene Umweltzonen von Großstädten seit dem 01.03.2007 von Fahrzeugen der Klassen M und N (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge) nur noch mit entsprechender Feinstaub-Plakette befahren werden.

Wie erhalte ich eine Feinstaub-Plakette?
Sie erhalten Ihre Feinstaub-Plakette bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde, einem der technischen Überwachungsvereine (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) oder einer der autorisierten Werkstätten.

Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweisw der Fahrzeugschein.

Wo wird die Plakette angebracht?
Die Plakette wird mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs beschriftet und gut sichtbar an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt, zum Beispiel im Bereich hinter dem Innenspiegel oder einer der Ecken. Versucht man, sie wieder abzulösen, zerstört sie sich selbst. Ändert sich das Kennzeichen am Fahrzeug (zum Beispiel durch Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk) so muss die alte Plakette entfernt und eine neue erworben werden, denn die Plakette muss immer mit dem Kennzeichen übereinstimmen.

Gebühren: 5,00 €

Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Informationen:
In den mit entsprechendem Verkehrsschild als „Umweltzone“ gekennzeichneten Stadtbereich können Sie nur noch mit einer Feinstaub-Plakette hinter der Windschutzscheibe hineinfahren. Ansonsten droht Bußgeld.

Hiervon ausgenommen sind Polizei, Krankenwagen, Behindertenfahrzeuge, Arztwagen, Militär, Müllwagen, Arbeitsmaschinen (Kehrmaschine, Straßenwalze und so weiter ), land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Motorräder, Trikes), außerdem Oldtimer, die historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) oder rote Kennzeichen (07er-Kennzeichen) haben.

Für Fahrzeugbesitzer, die in Umweltzonen wohnen und ein Fahrzeug haben, das keine Plakette bekommt, kann jede Stadt für ihre eigene Umweltzone selbst Ausnahmeregelungen treffen und Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Einige Städte haben Sonderregelungen für Kurzzeitkennzeichen, rote Händler-Kennzeichen (06er-Kennzeichen) oder Ausfuhrkennzeichen.

Die Feinstaub-Plakette am Fahrzeug ist keine Pflicht. Sie benötigen diese nur dann, wenn Sie beabsichtigen, in einen als Umweltzone gekennzeichneten Bereich hinein zu fahren.

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen die Plakette, wenn sie in Umweltzonen hineinfahren wollen.

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