Rote Kennzeichen für Händler
Folgende Unterlagen sind vorab vorzulegen (können zugesandt werden):
- Formloser Antrag
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) von der Versicherung für Rote Kennzeichen
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
- Kopie des Personalausweises des Antragstellers (und weiterer Gesellschafter sofern vorhanden)
- weitere Gesellschafter müssen Vollmachten erteilen
- Nachweis über einen Stellplatz
Ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O für Behörden) muss durch den Antragsteller (und bei Gesellschaften zusätzlich für jeden Gesellschafter) beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.
Die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller wird von der Zulassungsbehörde durch Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft.
Weitere vorzulegende Unterlagen (bei Zuteilung des Kennzeichensatzes bestehend aus maximal 2 Schildern):
- Original Personalausweis der Antragsteller
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung entweder mit Bankkarte (auch als Kopie) ,Bankbestätigung
oder (geschwärzter) Kontoauszug und falls Kontoinhaber nicht Halter ist das Ausweisdokument (auch als Kopie) des Kontoinhabers
Kosten:
Erstmalige Zuteilung: 140,30 €
Verlängerung: 174,70 €