Rote Kennzeichen für Händler


Folgende Unterlagen sind vorab vorzulegen (können zugesandt werden):

  • Formloser Antrag
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) von der Versicherung für Rote Kennzeichen
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers (und weiterer Gesellschafter sofern vorhanden)
  • weitere Gesellschafter müssen Vollmachten erteilen
  • Nachweis über einen Stellplatz 

Ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O für Behörden) muss durch den Antragsteller (und bei Gesellschaften zusätzlich für jeden Gesellschafter) beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.

Die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller wird von der Zulassungsbehörde durch Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft.

Weitere vorzulegende Unterlagen (bei Zuteilung des Kennzeichensatzes bestehend aus maximal 2 Schildern):

  • Original Personalausweis der Antragsteller
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung entweder mit Bankkarte (auch als Kopie) ,Bankbestätigung
    oder (geschwärzter) Kontoauszug und falls Kontoinhaber nicht Halter ist das Ausweisdokument (auch als Kopie) des Kontoinhabers
     

Kosten:

Erstmalige Zuteilung: 140,30 €

Verlängerung: 174,70 €

Dokumente und Information


zurück
Seite als PDF anzeigennach oben