Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen
Volltext
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 12.08.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen