Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung
Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der ggf. festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.
Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Regionale Ergänzung:
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung