Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

Volltext

Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.



Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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