Neuerteilung nach Entzug
Wenn die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde, muss ein Antrag gestellt werden, damit man wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Achtung: aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist eine persönliche Vorsprache zur Neuerteilung derzeit nicht möglich. Antragsunterlagen und Informationen werden auf telefonische oder per Mail gesandte Anforderung zugeschickt.
Es wird geraten, Anfragen per E-Mail zu senden, da die telefonische Erreichbarkeit nicht immer ausreichend gewährleistet ist.
Zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug sind – je nach beantragter Klasse – verschiedene Unterlagen vorzulegen. Je nach Art des Fahrerlaubnisentzuges kann die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung noch ein Aufbauseminar, einen Kurs oder ein Gutachten anordnen; dies wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:
- Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Gültiger Reisepass mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis inklusive Kopie des vorgelegten Dokuments
- Ein biometrisches Passfoto
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (wird beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes beantragt)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A2, A1,AM, B, BE, L und T
Sehtestbescheinigung
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE, C1E und CE79
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Führerschein-Verordnung (FeV) (entfällt bei MPU-Anordnung)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV anstelle der Sehtestbescheinigung
Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E
Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 der Führerschein-Verordnung (FeV) (entfällt bei MPU-Anordnung)
Gebühren: 154,00 € - 157,89 €
- PDF-Datei: (239 kB)
- PDF-Datei: (9 kB)
- PDF-Datei: (9 kB)
- PDF-Datei: (63 kB)
- DOCX-Datei: (24 kB)
- Medium_3419.2684.1