Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen

Volltext

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.



Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.



Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Weitere Informationen

Hinweis

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