Öffentliche Versammlung: anmelden

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Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.



Spezielle Hinweise für Hochtaunuskreis:

Rechtsgrundlage(n)

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